Bescheid Versorgungsamt, Auflistung der Beeinträchtigungen?
Hallo,
ich habe vom Versorgungsamt nach Widerspruch einen Abhilfebescheid erhalten, dort wurden die festgestellten Beeinträchtigungen aufgezählt und der Gesamt-GdB angegeben.
Nun frage ich mich: Muss mir die Behörde (NRW) die Einzel-GdB mitteilen, gibt es einen rechtlichen Anspruch darauf? Auf zweimalige Aufforderung dazu erhielt ich nicht einmal Antwort.
Auch im Ursprungsbescheid wurden keine Einzel-GdB aufgelistet, erst nach Akteneinsicht für den Widerspruch konnte ich sie erfahren. Ist das rechtens?
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten.
ich habe vom Versorgungsamt nach Widerspruch einen Abhilfebescheid erhalten, dort wurden die festgestellten Beeinträchtigungen aufgezählt und der Gesamt-GdB angegeben.
Nun frage ich mich: Muss mir die Behörde (NRW) die Einzel-GdB mitteilen, gibt es einen rechtlichen Anspruch darauf? Auf zweimalige Aufforderung dazu erhielt ich nicht einmal Antwort.
Auch im Ursprungsbescheid wurden keine Einzel-GdB aufgelistet, erst nach Akteneinsicht für den Widerspruch konnte ich sie erfahren. Ist das rechtens?
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten.
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Hallo,
da meine Frage nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, habe ich mir erlaubt sie zu präzisieren, ich glaube nicht, dass darunter die Übersichtlichkeit des Forums leidet.
LG, youdoright68
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Hallo Youdoright,
ich verstehe es immer noch nicht warum beim Hauptbescheid diese Einzelauflistung gar nicht dabei war.
Du sagst Behörde NRW. Kann es sein das es da Unterschiede gibt von Amt zu Amt.....
wie gesagt ich kenne das gar nicht!! Bei unserem VA bekommt jeder mit dem Bescheid alle Einzelnachweise dazu.
Du willst wissen ob du einen Rechtsanspruch hast? Das ist dein Hauptanliegen.
Natürlich hast du den. Das die nicht antworten ist halt typisch.
Lass doch mal einen Anwalt nachfragen, vielleicht kommt dann Antwort!!
Jedenfalls hat jeder das Recht über eine Aufstellung aller Prozente und wie sich die einzeln ergeben, bzw. durch welche Krankheit, Diagnosen.
gruß wessi
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Es besteht die Möglichkeit Akteneinsicht beim zuständigen Amt zu stellen.
Dafür benötigt man keinen Anwalt, einfach schriftlich den Antrag stellen.
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