Steht mir ein behindertengerecht kfz zu
Ich habe ms und bin 100% mit a g und b berufsunfähig aber berufsfähig
Dazu bekomme ich al1 und Ergänzungen al2 wer ist der kosten träger
Dazu bekomme ich al1 und Ergänzungen al2 wer ist der kosten träger
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Antworten
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Hallo Bremer,
willkommen im Forum!
Das solltest du vielleicht mal etwas genauer ausführen!
Ich habe bis jetzt verstanden das du MS hast und einen GDB von 100% - dazu die Merkzeichen aG und B, hoffe das habe ich richtig gelesen?
Wobei "aG" = aussergewöhnlich Gehbehindert bedeutet und "B" = Begleitperson heißt
für mich liest sich das so das du dieses B mit Berufsunfähig verwechselst, aber Berufsunfähigkeit steht nie auf deinem Behinderten Ausweis wenn ich recht informiert bin. Die Berufsunfähigkeit wird meines Wissens von der LVR festgestellt und dann bekommst du, falls du die Anwartschaft erfüllt hast eine EU-Rente.
Ob und wann dir Beihilfe zu einem Behindertengerechten KFZ zusteht kannst du hier nach lesen, bzw. die Frage bei Google stellen, die Tante weis alles 😀 https://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/behindertenfahrzeuge/kauf-finanzierung/kfz-hilfe-behinderte-menschen/
Gruß Leser
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Hallo Leser ich habe mich nicht richtig ausgedrückt
Ich bin bei der Arbeitsagentur gemeldet und stehe dem arbeits Markt zur
Verfügung da Ich ja 100%mit Merkzeichen ag und Zusatz b
Habe meine frage ist wenn ich mir ein behindertengerechtes Auto
Kaufe ist die Arbeitsagentur als Kostenträger anzugeben Oder nicht
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Hallo Bremer,
danke für die Klarstellung, jetzt verstehe ich es - kann dir da aber leider nicht weiter helfen, da ich mich mit der Arbeitsagentur nicht auskenne - und bevor ich etwas falsches sage bin ich lieber ruhig!
Aber viel Erfolg und alles Gute
Leser
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Hallo Bremer,
auch wenn ich mich in der Materie nicht besonders gut auskenne, kannst Du meiner Meinung nach auf keinen Fall ein Auto kaufen und die Arbeitsagentur als Kostenträger angeben, bevor Dir die Arbeitsagentur die Kostenübernahme nicht genehmigt hat.. Dazu brauchen diese natürlich einen konkreten Kostenvoranschlag für ein bestimmtes Auto und den behindertengerechten Umbau.
Es wird hier im Forum immer wieder betont, etwas zu kaufen oder umzubauen, bevor eine schriftliche Kostenübernahme vorliegt führt in der Regel dazu es selbst bezahlen zu müssen.
Wenn es um Kfz-Hilfe zum Erreichen eines Arbeitsplatzes geht, hast Du sicher gute Chancen es zu bekommen, aber ob es nun die Arbeitsagentur oder doch die Rentenversicherung ist, sollte für Dich keine Rolle spielen - die leiten den Deinen Antrag dann schon an die richtige Stelle weiter. Nur kannst Du solange Dir keine schriftliche Kostenübernahme vorliegt nicht einfach zum Autohändler gehen und Dir ein Auto kaufen. Schätze er würde Dir auch keines verkaufen, ausser die Kostenübernahme ist geregelt. Ich weiss nicht, ob Du glaubst, dass es genügt, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen? Und damit darfst Du Dir ein Auto kaufen. - Es mag ja sein, dass Du es darfst, aber Du brauchst vorher die Zusage zur Kostenübernahme. Vielleicht musst Du Geduld haben bis Dein Antrag bearbeitet ist oder mahnst mal an.
Gruss Tündi
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Hallo Bremer,
Ohne Genehmigung vom Kostenträger kannst Du nur mit deinen Eigenen Geld ein Auto kaufen.
Erst muß eine Zusage von der Arbeitsagentur oder der Rentenversicherung vorliegen.
Anträge können ewig dauern und oft wird erst mal abgelehnt.
Warum muß das Amt oder die Rentenversicherung dein Auto bezahlen wenn du keine Arbeit hast?
Eine Behinderung alleine reicht nicht den Führerschein oder ein Auto gezahlt zu bekommen.
Während meinen Rehamaßnahmen/Weiterbildungen bekam ich nur die Fahrkarte bezahlt.
Ein Auto wird mir auch nicht bezahlt. Das wird vielen Menschen nicht gezahlt egal ob "Behindert" oder "Gesund".
Wünsche einen schönen Sonntag
gruß
Gastone
😃 😃
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