Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kfz-Kosten

Hallo,
ich bin gerade bei meiner Steuererklärung und bei der Entscheidung ob Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kfz-Kosten, ich weiß jetzt nicht was ich nehmen kann. Ich bin zu 60% Gehbehindert und habe 50km Arbeitsweg (einfach).

nehme ich die tatsächlichen Kilometer, komme ich auf eine Rückerstattung von 2000.- euro,

nehme ich die tatsächlichen KfZ-Kosten, komme ich auf 5400.- euro, das ich aber irgendwie nicht glauben kann.

Könnte mich da einer aufklären?

Antworten

  • Hallo,

    du musst die tatsächlichen Km angeben. Nur der einfach Weg wird erstattet!!

    gruß wessi
  • Quatsch, bei Behinderten Menschen mit 60% und G, werden die tatsächlichen Kilometer (hin- und zurück) angerechnet.

    Meine Frage war eigentlich, ob ich mit meiner Behinderung auch die Kfz-Kosten ansetzen kann
  • Ja sorry habe mich total verhaut. Zur Arbeitsstelle ja. Ich habe dann noch private Kosten, also zur Therapie, Physio etc.
    absetzen können, hatte 90 % und G, da war es einfach.......obwohl man ja auch zurück fahren muss. Und genügend Ausgaben hat wegen der Behinderungen. Muss man nicht verstehen!!

    Dann lautet die Antwort. Nein.
    Oder welche KFZ Kosten genau?
    Wenn du dir Behinderungsbedingt was einbauen lässt als Beispiel dann schon....
    Kommt darauf an was für dich KFZ Kosten sind. Den Tank füllt dir keiner.
    Reparaturen auch nicht.

    Ich bin z.B: bei der Autosteuer teilweise befreit, zahle die Hälfte.
    Da braucht es aber mehr Prozente

  • also bei 90% und G kannst du klar Reparatur kosten absetzen
  • Schön wär´s......die finanzieren uns nicht alles rund um´s Auto. So ist das nicht.
    Hatte schon manchmal mit Rechnungen Probleme die Bedarf wegen Behinderung waren aber nicht beachtet wurden.
    Reparaturkosten ist immer noch Eigenleistung.

    Krankenkosten musste ich explicit eine Tabelle mit allen Einzelnachweisen liefern.
    Als würde dem armen kleinen Behindetren nicht einen Cent mehr zu stehen.....
    sollen lieber mal schauen was die großen für Steuerschulden haben.

  • Eibeachboy hat geschrieben:
    also bei 90% und G kannst du klar Reparaturkosten absetzen


    Warum sollte man Reparaturkosten von einen KFZ beim Finanzamt absetzen können? Mit welcher Begründung?
    Also ich finde das Reparaturkosten der Halter des Fahrzeuges selber zu tragen hat.
    Der nächste möchte dann den Kauf einer barrierefreien Wohnung absetzen.
    Ich kann nur den Kopf schütteln über so etwas.


  • Wenn du Gehbehindert bist, trifft folgendes zu:

    Schwerbehinderte mit Ausweismerkzeichen G oder GdB ab 70:
    Schwerbehinderte mit einer Gehbehinderung (Ausweismerkzeichen G) oder einem GdB ab 70 können für je eine Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die tatsächlichen Fahrtkosten geltend machen. Hierzu gehören neben den Betriebskosten, Absetzungen für Abnutzung und Aufwendungen für laufende Reparaturen und Pflege auch Garagenmiete, Steuern und Versicherungen sowie Parkgebühren und Beiträge zu einem Automobilclub. Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Aufwendungen können für PKW 0,30 €, für Motorrad oder Motorroller 0,13 € je gefahrenem Kilometer geltend gemacht werden.
    In den genannten Fällen können Schwerbehinderte zusätzlich auch die sogenannten Leerfahrten geltend machen, wenn sie das Kraftfahrzeug wegen der Behinderung nicht selbst führen können und deshalb zur Arbeit gebracht und wieder abgeholt werden müssen.
    Quelle: https://www.ofd.niedersachsen.de/steuer/steuermerkblaetter_und_broschueren/steuerliche-nachteilsausgleiche-fuer-behinderte-menschen-99413.html#anchor3

    Du musst natürlich aufpassen, dass das Auto auch so viele km fährt, wie du abrechnest. 😉).

    Die Kosten für behindertenbezogene Sondereinbauten können im Zusammenhang mit medizinischen Versorgungskosten abgezogen werden.
    Das gilt auch für andere Kosten im Zusammenganh der Behinderung. z.B. Umbau am Fahrrad, Sportgerät, häuslichem Unfeld, die wegen der Behinderung erforderlich sind. Diese müssen nicht zwingend über ein Sanitätshaus erbracht werden. Es muss nur glaubhaft gemacht werden, dass die Kosten unmittelbar mit der Behinderung oder Heilbehandlung zusammen hängen.
    So kannst du z.B. gebrauchte Prothesenteile, die du über über ebay-USA kaufst, incl. Fracht und Zoll sowie Schrauben und erforderliche Werkzeuge, die du brauchst um dir eine Spritprothese zu bauen, als "Hilfsmittel" absetzen. Am besten wenn man das entsprechend dokumentiert und zwar so, dass es der Steuerbeamte direkt und einfach nachvollziehen kann.
    2% des Einkommen werden aber als "zumutbar" und damit nicht abzugsfähig gerechnet.

    Auch die Fahrtkosten für die Therapie oder zum Orthopädietechniker können ab GdB 50 separat geltend gemacht werden. ("Fahrtenbuch").

    Wenn man das konsequent macht, leppert sich das schnell zusammen.
  • Ja das Fahrtenbuch habe ich immer sorgfältig geführt, wurde auch anerkannt.
    Aber manche Rechnungen, die auch Behinderungsbedingt waren eben nicht.
    Auch keine Reparaturkosten. Mein Umzug war als Beispiel behinderungsbedingt.
    Deswegen kriegt man da keine Erstattung. Wie oben geschrieben wurde, Barrierefreies Haus, da gibt es tatsächlich " Fördermöglichkeiten ", also Zuschüsse. Nicht aber vom Finanzamt.

    gruß wessi