Fahrstunden: Gibt es Voraussetzugen, dass die IV Fahrstunden bezahlt? Und gibt es eine obere Limite?

Optionen
Die Vorausssetzung für die Anpassung des Führerausweises,resp. die erneute Erlaubnis zumAutofahren bei einer Hemiparese (nach einer Hirnblutung) und dem einhändigen Fahren mit einem Funktionsknopf ist das Bestehen einer Kontrollfahrt durch einen Experten des Strassenverkehrsamtes. Dafür wiederumg müssen vorher Fahrstunden genommen werden. Die IV beabsichtigt, diese Kosten nicht zu übernehmen.

Antworten

  • Hallo Kudilu

    Für die Beantwortung deiner Frage, musste ich mich zunächst mit einer unserer Fachexperten absprechen, deshalb hat es etwas länger gedauert. Sorry!

    Hier nun die Beantwortung deiner Frage:

    Gemäss KHMI, Rz 2093 hat eine versicherte Person invaliditätsbedingt Anspruch auf ein Fahrzeug, können die invaliditätsbedingten Mehrkosten über dem Schweizer Durchschnitt (32 Lektionen) für Fahrunterricht und Unterrichtsstunden übernommen werden.

    In erwähnten Fall ist die Rz 1036, KHMI, zu prüfen, (Die Anleitung zum Gebrauch des Hilfsmittels ist grundsätzlich im Kaufpreis inbegriffen. Bei der erstmaligen Abgabe kann die IV jedoch die Kosten für ein eigentliches Gebrauchstraining, z.B. Hörtraining und Ableseunterricht für Erwachsene, übernehmen) da die versicherte Person vor Eintritt Gesundheitsschaden bereits im Besitz eines Führerausweises war.

    Ich hoffe dir damit gedient zu haben. Liebe Grüsse, Simon