Muss die Verwendung des Pflegegeldes nachgewiesen werden?
domino
✭✭✭✭
Werte Community,
ich habe den Pflegegrad IV und werde über die Eingliederungshilfe versorgt. Dafür wurden mir 12 Stunden bewilligt. Während dieser Zeit habe ich drei Assistenten im Schichtdienst angestellt.
Neben den Geldern der Eingliederungshilfe wird mein kompletztes Pflegegeld, in Höhe von 728 Euro ebenfalls angerechnet und einbehalten. Statt dessen erhalte ich vom Sozialamt, meinem Träger der Eingliederungshilfe, ein zusätzliches Pflegegeld in Höhe von 1/3 des o.g. Pflegegeldes zur weiteren Vergütung von zusätzlich benötigten Pflegkräften.
Muss ich über die Verwendung dieses anteiligen Pflegegeldes einen Nachweis erbringen und kann das Amt nicht verwendete Gelder bis zwei Jahre Rückwirkend zurückfordern?
Vor dem Einsatz von Assistenten lebte ich in einer Beziehung und bekam über viele Jahre das komplette Pflegegeld. Darüber musste ich keinerlei Nachweise erbringen. Aus diesem Grund bin ich nun erschrocken über die Forderungen.
Ich bedanke mich im Voraus und wünsche allen schöne Ostertage!
MfG
Frank G.
ich habe den Pflegegrad IV und werde über die Eingliederungshilfe versorgt. Dafür wurden mir 12 Stunden bewilligt. Während dieser Zeit habe ich drei Assistenten im Schichtdienst angestellt.
Neben den Geldern der Eingliederungshilfe wird mein kompletztes Pflegegeld, in Höhe von 728 Euro ebenfalls angerechnet und einbehalten. Statt dessen erhalte ich vom Sozialamt, meinem Träger der Eingliederungshilfe, ein zusätzliches Pflegegeld in Höhe von 1/3 des o.g. Pflegegeldes zur weiteren Vergütung von zusätzlich benötigten Pflegkräften.
Muss ich über die Verwendung dieses anteiligen Pflegegeldes einen Nachweis erbringen und kann das Amt nicht verwendete Gelder bis zwei Jahre Rückwirkend zurückfordern?
Vor dem Einsatz von Assistenten lebte ich in einer Beziehung und bekam über viele Jahre das komplette Pflegegeld. Darüber musste ich keinerlei Nachweise erbringen. Aus diesem Grund bin ich nun erschrocken über die Forderungen.
Ich bedanke mich im Voraus und wünsche allen schöne Ostertage!
MfG
Frank G.
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Beste Antwort
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Wenn... dir das Geld für "Lohnkosten für Hilfskräfte" gezahlt wurde, müssen diese Hilfskräfte irgendwo Gemeldet u. Versichert gewesen sein. Wenn.... man das so richtig macht, sollte man den Verbleib des Geldes bei den Hilfskräften problemlos nachweisen können. Kann man das nicht, kann das Geld durchaus zurück gefordert werden... weil... es müßte ja noch da sein. Da hilft wohl nur mit den Helfern zu reden.. ( ... die dann wohlmöglich selber Ärger bekommen, weilsie ihre Einnahmen nicht angegeben haben könnten...... So tut sich ganz schnellein "böser Rattenschwanz" an Folgen auf das Geld ohne Nachweise ausgegeben worden sein sollte ) Da hilft dann nur... klar sagen war los war !
😀 Helmut
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Antworten
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Hallo Frank,
meines Wissens ist das korrekt so.
Den Nachweis muss man erbringen, weil sonst die Gelder anderweitig verwendet werden könnten.
Ist bei dem neuen Pflegegesetz so.
Aber so gut kenne ich mich da nicht aus.
Ich habe aber gelesen das man es nachweisen muss.
Ich hoffe für dich das noch jemand antwortet der mehr Fachkenntnis hat.
Alles gute,
gruß wessi
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Hab trotzdem vielen Dank.
Es geht mir um eine Rückzahlungsforderung auf 2 Jahre, obwohl jährlich die Gelder der Eingliederungshilfe und auf allen Konten überbrüft wurden. Da wurden keine Nachweise angefordert, bemängelt oder zurück gefordert.
VG Frank
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