Bleibt in einem Beh.-Ausweis bei bevorstehender Volljährigkeit das Merkzeichen H oder wird es zu B?

Verpflichtet ein Merkzeichen B den Inhaber des Beh.-Ausweises zu Anwesenheit einer Begleitung oder bietet dies lediglich die Möglichkeit, z.B um kostenfrei dabei zu sein.

Antworten

  • Zu der ersten Frage, mein Kind hat ein B und ein H im Ausweis. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Auch ein Erwachsener kann Hilflos sein.

Diese Diskussion wurde geschlossen.