Muss ich während ich krankgeschrieben bin eine einwöchige Arbeitserprobung machen?
Ich bin gerade im Präventionsverfahren und arbeitsunfähig erkrankt. In meinem Beruf wurde ich durch den Amtsarzt berufsunfähig attestiert. Ich klage gegen meinen AG auf leidensgerechte Beschäftigung. Jetzt soll ich während meiner AU eine einwöchige Arbeitserprobung an einer NICHT leidensgerechten Stelle machen. Ich hatte aber schon zwei Arbeitserprobungen zu je drei Monaten an verschiedenen Stellen und mein Gesundheitszustand hat sich rapide verschlechtert. Wie kann ich rechtlich die Arbeitserprobung ablehnen, ohne das Präventionsverfahren (Mitwirkungspflicht) und die Klage zu gefährden?
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