Muß die Grundsicherung sich an einer Dachreparatur beteiligen ?

Unser Sohn ist schwerbehindert (100 %, aG, H,B), bezieht Grundsicherung und wohnt bei uns zuhause. Wir haben Wohneigentum und mussten nach einem Wasserschaden, dass Dach neu machen lassen und durch Trockenbauer zwei Zwischendecken sanieren lassen. Muss sich das Amt daran anteilig beteiligen ?

Antworten

  • 😡 Die Frage meinst du doch bestimmt nicht ernst, oder?

    Was ich herauslese, einmal für mich Logisch gedacht!

    Dein Sohn ist arm dran, das steht für mich außer Frage!

    Grundsicherung kenne ich mich nicht aus, aber von irgend etwas muß er ja leben, denke das geht in Ordnung!

    Ihr (also seine Eltern) habt Wohneigentum, find ich gut, aber wieso sollte dein Sohn dafür verantwortlich sein?

    Was ihr habt reparieren müssen ist egal, selbst wenn der Sohn zur Miete bei Euch wohnt, sind Reparaturen Sache der Eigentümer und die sind gegen Wasserschaden versichert, oder sollten es sein! (Ich lasse mich gerne belehren, aber für mich wäre alles andere unlogisch)

    Es gibt zwar noch die Möglichkeit, das ich zu dumm bin deine Frage richtig zu lesen und zu verstehen, aber dann würde ich dich bitten sie anders zu formulieren.

    Gruß Leser

  • Hallo Leser,

    nein, du bist nicht dumm!.

    Du hast das schon richtig gelesen.

    Gruß Wessi
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