Muss ich einen Neuantrag stellen?
Ich möchte von Hamburg nach Baden-Württemberg ziehen. Aktuell läuft in Hamburg noch ein Gerichtsverfahren beim Sozialamt bezüglich meiner Schwerbehinderung.
Wie verhält es sich bei einem Umzug? Muss ich einen neuen Antrag in Baden-Württemberg stellen und das Gerichtsverfahren ist dann überflüssig oder nimmt das neue Amt den Stand der Dinge an und das Verfahren wird dann dort fortgesetzt?
Wie verhält es sich bei einem Umzug? Muss ich einen neuen Antrag in Baden-Württemberg stellen und das Gerichtsverfahren ist dann überflüssig oder nimmt das neue Amt den Stand der Dinge an und das Verfahren wird dann dort fortgesetzt?
0
Antworten
-
Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts, bei dem die Verfahren anhängig sind, bleibt auch bei Umzug erhalten. Im Zweifel einfach beim Sozialgericht anrufen, Geschäftszeichen des Verfahrens angeben, und um Information bitten.
LG, youdoright68
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 976 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 32 Sinnesbehinderungen
- 100 Chronische Erkrankungen
- 122 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 109 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 12 U30 Austausch
- 83 Bildung & Studium
- 11 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 748 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 100 Willkommen & Begrüssung
- 130 Post(s) von der Redaktion
- 7 Fachperson stellt sich vor
- 2.8K Plauderecke
- 21 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 750 Suche & Biete
- 490 Forensupport & Feedback
- 313 Recherche