Muss ich einen Neuantrag stellen?

Ich möchte von Hamburg nach Baden-Württemberg ziehen. Aktuell läuft in Hamburg noch ein Gerichtsverfahren beim Sozialamt bezüglich meiner Schwerbehinderung.

Wie verhält es sich bei einem Umzug? Muss ich einen neuen Antrag in Baden-Württemberg stellen und das Gerichtsverfahren ist dann überflüssig oder nimmt das neue Amt den Stand der Dinge an und das Verfahren wird dann dort fortgesetzt?

Antworten

  • Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts, bei dem die Verfahren anhängig sind, bleibt auch bei Umzug erhalten. Im Zweifel einfach beim Sozialgericht anrufen, Geschäftszeichen des Verfahrens angeben, und um Information bitten.
    LG, youdoright68
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