Unser Auto ist auf unserer behinderte Tochter (100 %) zugelassen.

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Die behinderte Tochter wohnt mit 1.Wohnsitz jetzt in einer ca.20 km entfernten Behinderteneinrichtung. Wir, die Eltern, holen sie alle 14 Tage zum Wochenende da ab. Dazu kommen Beratungsgespräche mit der Behinderteneinrichtung. Alle diese Fahrten führen wir mit dem steuerbefreiten Familienauto aus. Frage: Es hat sich nur der 1.Wohnsitz der Behinderten geändert. Die Beziehungen und Fahrten zur behinderten Tochter bleiben. Müssen die Eltern jetzt Kfz-Steuer beantragen?

Antworten

  • einbein
    Optionen
    Den behindertenrabarr auf die kfz-Steuer kann man nur nutzen, wenn das FZ ausschließlich für den behinderten benutzt wird:
    Direkter Transport.
    Besorgungen für den behinderten.
    Fahrten für andere Zwecke wäre Steuerbetrug. Das ist zwar offensichtlich schwer nachzuweisen, aber wenn man angeschwärzt und dann überwacht wird, könnte das unangenehme Folgen haben.

    Der Behinderten“Rabatt“ ist keine Schmerzensgeldleistung an die Angehörigen!
  • Kann ich nur bestätigen - wir hatten bis vor 2 Jahren immer 2 Autos, 1x für mich und den Rollstuhl und 1 x für meine Frau zum einkaufen und zur Arbeit fahren. Bevor wir den kleineren abgeschafft haben, da meine Frau die Arbeitszeit reduzierte, habe ich mit meinem Finanzamt gesprochen.
    Die haben mir erklärt das wir Kfz-Steuer bezahlen müßen, wenn meine Frau den Wagen für Fahrten zur Arbeit, bzw. überhaupt für Fahrten nutzt, die nichts mit mir zu tun haben.

    Gruß Leser
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