Wiederbeschaffungswert nach Totalschaden

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Da ich im WWW nur sehr wenig Informationen darüber finde, würde ich gerne Fragen, ob jemand schon einmal davon betroffen war.
Habe am vergangenen Freitag einen Unfall beobachtet, bei dem ich als Zeuge aussagen muss. Der eine Wagen scheint ein Totalschaden zu sein. Ist frontal in die Seite eines anderen Autos gekracht. Er war nicht schuld, sondern der andere.

Da stellte sich mir die Frage, was passiert, wenn ich mit meinem Behindertenfahrzeug einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden habe. Beim Wiederbeschaffungswert müssen die ganzen Umbauten ja irgendwie mitberücksichtigt werden. Da man ja danach wieder ein Fahrzeug benötigt, wie verhält es sich mit dem Kostenträger. Sucht man sich ein neues Fahrzeug, stellt dem Kostenträger die gesamte Versicherungssumme zur Verfügung und bekommt in der Regel den Umbau wieder gezahlt?
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