Hilfsmittel-Kostenzusage mit Status

Hallo und guten Morgen!
Meine Frage betrifft das Gebiet "Hilfsmittelversorgung" und ich hoffe auf Klärung....
Mein Sohn ist Rollstuhlfahrer, der Rolli den er hat, gefühlte 100Mal repariert worden und immer wieder defekt, also haben wir eine Verordnung für einen Neuen an das Sanitätshaus unseres Vertrauens gegeben, einen Rolli ausgesucht und der Kostenvoranschlag wurde an die KK rausgeschickt.
Jetzt kommt's: der Antrag ist am 12.10.2017 an die KK rausgegangen, am 23.10.2017 ist Sohnemann achtzehn Jahre alt geworden, die Antwort (Genehmigung) der KK ist mit 02.11.2017 datiert.
Da der Antrag noch vor dem 18. Geburtstag bei der KK einging, bin ich davon ausgegangen, dass das Hilfsmittel auf der Grundlage einer "KInderversorgung" abgerechnet wird.
Der Rolli ist übrigens immer noch nicht bei uns, da das Sanitätshaus unseres Vertrauens Mist gebaut hat, die Kostenaufstellung ist irgenwie viel zu gering, es sind nicht alle Features enthalten, ich soll noch über € 1.000 privat dazu bezahlen....
Da keiner meiner Gesprächspartner so richtig offen erklären kann/will, welches mein Recht (bzw. das meines Sohnes) ist, möchte ich diese Frage hier stellen.
Nach welchen Kriterien sollte dieser Rolli abgerechnet werden und wo ist das dann "vorgeschrieben" - Gesetzbuch?
Wäre phantastisch wenn sich hierzu jemand ausgekennt!
Herzliche Grüsse und vielen Dank im Voraus! Mary-Lou

Antworten

  • Hallo Mary-Lou, Willkommen im Forum!

    Ich habe keine Ahnung wie das mit der Kinderversorgung funktioniert, aber ich hatte auch das Problem, das ich mir einen Rollstuhl zusammen gestellt habe, das ganze mit Rezept an ein Sanitätshaus gegeben habe und ich dann auf einmal, entgegen dem was der Mitarbeiter mir erklärte kräftig zuzahlen sollte.
    Ich habe daraufhin den Auftrag beim Sanitätshaus gestoppt und meine Krankenkasse angerufen, dort sagte man mir mein Sanitätshaus hätte bei dem Antrag Mist gebaut aber ich hätte auch nicht das Recht einen Wunschrollstuhl zu fahren, ich müsste nehmen was in deren Bestand ist. Allerdings hätte ich das Recht wie überall und könnte mir einen zweiten Kostenvoranschlag einholen.
    Daraufhin habe ich mit meinem Neurologen gesprochen, der hat mir ein neues Rezept ausgestellt, wo die genau Bezeichnung des Rollis draufstand und das er auf meine Bedürfnisse angepasst werden müsste. Damit bin ich dann zu einem anderen größeren Sanitätshaus gegangen, das viel Erfahrung mit Aktiv Rollis hat und hab mich beraten lassen. Die meinten alles was ich wollte wäre medizinisch zu begründen und haben ihrerseits den Antrag bei der Krankenkasse abgegeben.
    Nach drei Monaten hatte ich meinen Wunschrolli und musste nur den Gesetzlichen Eigenanteil (10 €) dazuzahlen, das alte Rezept habe ich vom ersten Sanitätshaus wieder geholt und zerrissen, mit denen werde ich auch nicht mehr ins Geschäft kommen, denn die wollten mich für ihre eigene Unfähigkeit bezahlen lassen.
    Versuchs einfach mal, ruf bei deiner Krankenkasse an und frag ob du dir einen zweiten Kostenvoranschlag einholen kannst, wenn ja soll dein jetziges Sanitätshaus den Auftrag erst mal auf Eis legen und wenn das andere Angebot besser ist, mach es wie ich. Wünsche Euch viel Glück!

    Gruß Leser
  • Hallo Leser!
    Das ist auf jeden Fall schon mal eine sehr gute Idee, die ich gleich mal in die Tat umsetze!
    Vielen lieben Dank dafür und einen sonnigen Gruß, Mary-Lou
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