IV neue Rentenberechnung für Teilzeit-Arbeiter
Liebe Community
Mein Mann hat wegen eines Schlaganfalls seit 3 Jahren eine halbe IV-Rente, die schon recht knapp ist wegen der Teilzeitarbeit vorher. Vor dem Schlaganfall arbeitete er 70% (freiwillig, wir wohnen auf dem Land und haben viel Garten etc.).
Eigentlich haben wir uns gefreut als wir hörten, dass Teilzeit-Arbeitende neu besser gestellt werden sollten mit der neuen Berechnungsgrundlage, die seit 1.1.2018 in Kraft getreten ist.
Nun ging der Schuss nach hinten los: Wir bekommen von der IV-Bescheid, dass er nur noch eine Viertel Rente bekommen soll, da er vor dem Schlaganfall nur 70% gearbeitet habe, um mehr Freizeit zu haben.
Ich dachte, dass die Neuberechnung der Renten für Teilzeitarbeiter gleich viel oder mehr Rente bringt, aber nicht (noch) weniger. Gibt es hier jemanden, dem oder der es auch so erging/ergeht?
Viele Grüsse
Olio
Mein Mann hat wegen eines Schlaganfalls seit 3 Jahren eine halbe IV-Rente, die schon recht knapp ist wegen der Teilzeitarbeit vorher. Vor dem Schlaganfall arbeitete er 70% (freiwillig, wir wohnen auf dem Land und haben viel Garten etc.).
Eigentlich haben wir uns gefreut als wir hörten, dass Teilzeit-Arbeitende neu besser gestellt werden sollten mit der neuen Berechnungsgrundlage, die seit 1.1.2018 in Kraft getreten ist.
Nun ging der Schuss nach hinten los: Wir bekommen von der IV-Bescheid, dass er nur noch eine Viertel Rente bekommen soll, da er vor dem Schlaganfall nur 70% gearbeitet habe, um mehr Freizeit zu haben.
Ich dachte, dass die Neuberechnung der Renten für Teilzeitarbeiter gleich viel oder mehr Rente bringt, aber nicht (noch) weniger. Gibt es hier jemanden, dem oder der es auch so erging/ergeht?
Viele Grüsse
Olio
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Antworten
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Hallo Olio
Zuerst einmal herzlich willkommen in unserer Community.
Informiere dich doch mal mit folgendem Link - https://www.beobachter.ch/geld/ahviv/iv-berechnung-mehr-iv-rente-fur-teilzeiter
Neuer Anspruch auf Rente in gewissen Fällen
Die Änderung führt auch dazu, dass manche Personen neu einen Anspruch auf eine Rente haben. Dies ist dann der Fall, wenn sie mit der bisherigen Berechnungsmethode einen IV-Grad von unter 40 Prozent erreichten und mit der neuen auf über 40 Prozent kommen. In diesen Fällen erfolgt keine Prüfung von Amtes wegen, wie der Bundesrat nach der Vernehmlassung beschlossen hat.
Die betroffenen Personen müssen selber aktiv werden und sich erneut bei der IV anmelden. Es empfehle sich eine möglichst rasche Neuanmeldung bei der zuständigen IV-Stelle, schreibt das Innendepartement (EDI). In der Vernehmlassung habe eine überwiegende Mehrheit der Vorlage zugestimmt, schreibt der Bundesrat. Innerhalb der Vernehmlassungsteilnehmer kritisierten zwölf Kantone auch, dass die Änderung einen erheblichen Mehraufwand für die IV-Stellen bedeute. Die Entschuldung der IV wird sich durch die Verordnungsänderung laut dem Bundesrat voraussichtlich nur um wenige Monate verzögern.
Wünsche dir noch einen schönen Wochenstart.
Beste Grüsse
Claudia
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