Therapeut lässt 30ger Rezept einfach nach nichtmal der Hälfte abbrechen.

Hallo,

mein Vater bekommt krankheitsbedingt 2 bis 3 mal die Woche ergotherapie verschrieben und das mit einen Rezept von 30 Anwendungen. Nun ist es so, dass dieser Anbieter es organisatorisch nicht hinbekommt, 2 mal die Woche zu kommen, erst die lezten w Wochen.

Daher bricht er das Rezept einfach ab und verlangt einfach ein neues, obwohl er von der Krankenkasse die info hat, es verlängern zu können, da die Therapeutin durch Krankheit und Urlaub etliche male nicht gekommen ist, das er es nur dokumentieren muss und es somit verlängert wird.

Nach mehrmaligen Telefonaten wollte er sich nicht bereit erklären, es zu verlängern, trotz das er weiß, dass man es Problemlos könnte.

Nun ist es auch so, dass die BKK es nicht schriftlich mitteilen möchte. Komischerweise haben 5 Mitarbeiter bestätigt, dass er es problemlos verlängern kann und der 6te teilte mit, dass es maximal 4 Wochen verlängert werden könne.

Was kann man gegen diese Willkür machen?

Antworten

  • Für das Abrechnen auf Verordnungen gibt es genaue Richtlinien für die Therapeuten. Nach einer gewissen Pause (bspw. 4 Wochen) kann die Therapie grundsätzlich nicht weitergeführt werden. In diesem Fall gibt es i.R. zwei Möglichkeiten: mit der alten Verordnung zum Arzt gehen und die weitere Notwendigkeit auf der alten Verordnung bestätigen lassen und weiter gehts damit. Oder eine neue Verordnung auststellen lassen.
    Es kommt auch immer auf die Diagnose und die Therapie an. Ist die weitere Fortführung der Therapie ohnehin gesundheitlich notwendig, was bei grundlegenden chronischen Erkrankungen der Fall sein kann, kann die Verordnung mit Begründung evtl. weiter geführt werden. Normalerweise wird eine Verordnung vom Arzt so ausgestellt, dass der Patient einmal in 12 Wochen (wenn ich mich nicht irre) beim Arzt vorstellig werden muss, der die weitere Notwendigkeit der Therapie mit einer neuen Verordnung bescheinigt. Der Sinn ist, dass die Notwendigkeit von einem Arzt in gewissen Abständen bestätigt werden muss. Nun kommt es in der Praxis leider oft drauf an, wie gut oder schlecht sich eine Ergo- oder Physiotherpie mit solchen Vorgängen auskennt und wieviele Probleme sie mit der Abrechnung bei den Kassen so haben. Grunsätzlich sagen einige daher, dass die Verordnung nur innerhalb 12 Wochen verwendet werden kann und dann eine neue Verordnung dafür her muss. Es gibt auch Ärzte die sich weigern immer neueVerordnungen auszustellen, weil die immer zu früh abgebrochen werden. Wenn die Krankenkasse das schriftlich bestätigt wie eine Verordnung weiter geführt werden kann (mit Begründung so und so) dann mit der Therapie nochmal besprechen. Wenn es sich um eine Dauerbehandlung handelt, auch mal beim Arzt fragen, ob man es nicht so handhaben kann, dass er eine Begründung dazu schreibt, damit man aus einer normalen Verordnung eine Dauerverordnung bei der Kasse machen/beantragen kann. Das haben wir auch schon für mich gemacht. manche Ärzte machen da mit, weil es laut Diagnose möglich ist, so kann ich eine Verordnung bei meiner Kasse z.B. bis zum nächsten Jahr nehmen, die Kasse genehmigt dass dann auf der Verordnung glaub ich. Das gibt man nach Genehmigung bei der Therapie ab und gut. Die Pausen spielen dann keine Rolle mehr, die Verordnung gilt dann bspw. ja bis zum nächsten Jahr.

    Alles Gute