was muss ich beachten bei IV Rentenabklärung

Ich bin zum zweiten mal in Renten Abklärung mit versteifter LWS und Chronischen Schmerzen. Nun ergibt sich evtl. die Möglichkeit heraus zufinden ob es mir möglich ist als Quereinsteigerin und meinem Handicap in der freien Wirtschaft zu arbeiten. Was muss ich nun gegenüber der IV beachten damit ich die laufende Abklärung nicht verliere.

Antworten

  • Hallo Tarome

    Jede Abklärung wird individuell durchgeführt. Es gibt kein Rezept, wie man die IV-Abklärung gewinnt. Wir haben zur IV ein ganzes Dossier zusammengestellt. Hier findest du viele nützliche Informationen rund um das Thema IV-Anmeldung und Eingliederung vor Rente:
    Hier der Link: https://www.myhandicap.ch/recht-behinderung/invalidenversicherung/

    Liebe Grüsse
  • Simon_MyHandicap hat geschrieben:
    Hallo Tarome

    Jede Abklärung wird individuell durchgeführt. Es gibt kein Rezept, wie man die IV-Abklärung gewinnt. Wir haben zur IV ein ganzes Dossier zusammengestellt. Hier findest du viele nützliche Informationen rund um das Thema IV-Anmeldung und Eingliederung vor Rente:
    Hier der Link: https://www.myhandicap.ch/recht-behinderung/invalidenversicherung/

    Liebe Grüsse


    Danke für die Antwort. Jedoch beantwortet es meine Frage nicht. Mir geht es darum wie weit ich der IV melden müsste wenn ich einen Versuch wagen möchte in der freien Wirtschaft Fuss zu fassen. Es geht darum das ich als Quereinsteigerin evtl. die Möglichkeit habe zu Versuchen wie weit es mir möglich ist zu Arbeiten. Da ich noch keine Rente zugesprochen bekommen habe und auch nicht weiss ob ich dies bekomme, möchte ich zum einen den Versuch wagen, aber zum anderen nicht alles verlieren was die Wiederaufnahme meines ersten Rentenabklärungsverfahren angeht. Eine Wiedereingliederungsmassnahme wurde bei mir von Seite der IV nie unternommen, sprich ich würde diesen Schritt in Eigenregie wagen.
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