Behindertenausweis

Die IV stellt nur Behindertenausweise in Anbindung einer IV-Rente aus. Ausweise bei der SBB beziehen sich auf die nötige Begleitung. Unsere gehörlose erwachsene Tochter wird beim Bezug von Reduktionen für Behinderte vom Angebot ausgenommen, weil sie sich nicht als Gehörlose ausweisen kann. Die IV argumentier, dass sie "kein Anrecht" auf einen Ausweis hat. Wie kann man von einem "Anrecht" sprechen, wenn es lediglich die formelle Dokumentation einer persönlichen Behinderung geht? Dies ist für uns ein Misszustand, den man ändern müsste

Antworten

  • Guten Tag
    Ich kann ihren Ärger absolut nachvollziehen. Wieso dem so ist, weiss ich leider nicht. Wäre toll, weitere Meinungen von Usern und Experten zu hören.
    Beste Grüsse
  • Hallo Gehörlos
    Bis jetzt konnte ich immer mit dem IV-Ausweiss an den Bahnschalter gehen und den IV-Ausweiss dort zeigen und sagen das ich wieder das GA möchte und hab das Behinderten-GA bekommen.
    Aber ich denke das du den Ausweis meinst wo man noch eine Person Gratis mitnehmen darfst, die Begleitkarte.
    Vieleicht Hilft dir die Info auf der Seite was du machen musst.
    https://www.sbb.ch/de/bahnhof-services/reisende-mit-handicap/leichte-sprache/begleiterkarte.html
    Lg Blitz
  • Gehörlos hab dein Beitrag noch mal durchgelesen. Meinst du damit das die von der IV dir keinen IV-Ausweis geben möchten weil du alles andere "normal" machen kannst ausser hören?
  • Ich bekomme keinen IV Ausweis, weil ich keine IV-Rente beziehen und keine Begleitperson beim Zugfahren (SBB) brauche.
    Ohne Rente = keinen Ausweis. Ich bekommen deshalb verschiedene Vergünstigungen nicht.

  • Gehörlos hat geschrieben:
    Ich bekomme keinen IV Ausweis, weil ich keine IV-Rente beziehen und keine Begleitperson beim Zugfahren (SBB) brauche.
    Ohne Rente = keinen Ausweis. Ich bekommen deshalb verschiedene Vergünstigungen nicht.


    Das finde ich ungerecht. Jemand wo Gehörlos ist hat doch genau so ein Anrecht auf den IV Ausweis und IV-Rente. Das ist für mich unlogisch da die von der IV abblocken. Vor allem da gehörlos sein ja etwas ist wo entgültig ist und nicht immer wieder von neuem festgestellt werden muss und die einschränkungen mehr oder weniger gleich bleiben. Aber bei der IV zählt vermutlich nur das wenn jemand einer Arbeit 100% nachgehen kann, keine IV-Rente.
    Gehörlos ich selber bin zwar nicht gehörlos, hab aber in der Zeit wo ich in der Sprachheilschule gegangen bin mit gehörlosen zu tun gehabt.
    Lg Blitz
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