Ausbildung und Arbeitsrecht - Frage an Herrn Teßmer
Sehr geehrter Herr Teßmer,
mein Sohn ist 17, seit 16 Jahren herztransplantiert und hat einen GdB von 70. Es geht ihm körperlich so gut, dass er zur Zeit eine Ausbildungsstelle zum KFZ-Mechatroniker sucht. Wie geraten gehen wir in der Bewerbung nicht auf sein Handicap ein, sondern kommen aus Gründen der Fairness erst im Vorstellungsgespräch darauf zu sprechen. Da er noch nicht volljährig ist, würde es der Ausbildungsbetrieb mit dem Gesundheitszeugnis ja sowieso erfahren. Leider hat es aber bisher noch nicht geklappt.
Nun meine Frage:
Besteht der besondere Kündigungsschutz auch noch NACH der Beendigung der Ausbildung. Oder anders ausgedrückt: muss der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden in ein Angestelltenverhältnis nach Ablegen der Prüfung übernehmen oder kann er sich dann wieder ohne Anhörung des Integrationsamtes neu entscheiden?
Vielen Dank.
Clarissa1959
mein Sohn ist 17, seit 16 Jahren herztransplantiert und hat einen GdB von 70. Es geht ihm körperlich so gut, dass er zur Zeit eine Ausbildungsstelle zum KFZ-Mechatroniker sucht. Wie geraten gehen wir in der Bewerbung nicht auf sein Handicap ein, sondern kommen aus Gründen der Fairness erst im Vorstellungsgespräch darauf zu sprechen. Da er noch nicht volljährig ist, würde es der Ausbildungsbetrieb mit dem Gesundheitszeugnis ja sowieso erfahren. Leider hat es aber bisher noch nicht geklappt.
Nun meine Frage:
Besteht der besondere Kündigungsschutz auch noch NACH der Beendigung der Ausbildung. Oder anders ausgedrückt: muss der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden in ein Angestelltenverhältnis nach Ablegen der Prüfung übernehmen oder kann er sich dann wieder ohne Anhörung des Integrationsamtes neu entscheiden?
Vielen Dank.
Clarissa1959
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Antworten
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Hallo Clarissa,
ich bin zwar nicht dein gewünschter Ansprechpartner, wollte aber deinen Sohn dazu beglückwünschen das er sich zu diesem Schritt entschlossen hat. Eine Ausbildung zu haben ist immer eine gute Voraussetzung, egal was da noch kommen mag.
Zu deinem Problem kann ich nur sagen, das ich glaube, das ein Ausbildungsvertrag sowieso zeitlich begrenzt ist, er endet (jedenfalls war es bei mir so) mit ablegen der Facharbeiter/Gesellen Prüfung.
Ob es da durch die Behinderung andere Möglichkeiten oder Lösungen gibt ist mir nicht bekannt. Da du aber von Fairness schreibst, würde ich auch nicht auf eine Weiterbeschäftigung (falls per Gesetz möglich) bestehen. Das würde meines Erachtens viele Arbeitgeber abschrecken und deinem Sohn eventuell die Chance auf einen Ausbildungsplatz schwerer machen. Er hat ja trotzdem die Möglichkeit sich zu empfehlen, trotz Handycap und so nach der Ausbildung übernommen zu werden. Ich wünsche ihm jedenfalls alles gute und glaube das er es packt, denn wenn jemand so etwas trotz Handycap angeht, dann hat er auch den Drive die Sache gut zu machen.
Gruß Leser
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