Guten Tag, welche Möglichkeiten habe ich bei einer Kündigung bei 50% Schwerbehinderung?

Ich arbeite schon 7Jahre in der Firma im April 17 ist die Schwerbehinderung mit 50% festgestellt worden im Juli 17 kam es zu starken Differenzen mit der Frau meines Arbeitgebers, jetzt ist die Kündigung mündlich ausgesprochen worden, was kommt jetzt auf mich zu ?

Antworten

  • HALLO Vassiliki,

    erst mal gar nichts.

    Wenn du die Kündigung Schriftlich bekommst.
    Musst du innerhalb von 3 Wochen zum Rechtsanwalt gehen, wegen der Kündigungsschutzklage.

    Gruß Wessi
  • Laut § 168 SGB 9 ( IX ) MUSS der Arbeitgeber vor der Kündigung eines Schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeiters/in die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Ohne diese Zustimmung ist eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht nichtig.

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