Guten Tag, welche Möglichkeiten habe ich bei einer Kündigung bei 50% Schwerbehinderung?
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Ich arbeite schon 7Jahre in der Firma im April 17 ist die Schwerbehinderung mit 50% festgestellt worden im Juli 17 kam es zu starken Differenzen mit der Frau meines Arbeitgebers, jetzt ist die Kündigung mündlich ausgesprochen worden, was kommt jetzt auf mich zu ?
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Antworten
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HALLO Vassiliki,
erst mal gar nichts.
Wenn du die Kündigung Schriftlich bekommst.
Musst du innerhalb von 3 Wochen zum Rechtsanwalt gehen, wegen der Kündigungsschutzklage.
Gruß Wessi
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Laut § 168 SGB 9 ( IX ) MUSS der Arbeitgeber vor der Kündigung eines Schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeiters/in die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Ohne diese Zustimmung ist eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht nichtig.
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