Info Freifahrt

Hallo, ich habe etwas gefunden, wobei ich nicht ganz klarkomme, weil es nicht so eindeutig hier geschrieben wurde. mir geht es speziell um die kostenlose Wertmarke. Dort steht ja wer diese erhalten kann. Da steht nur nicht ob trotzdem merkzeichen G benötigt wird. Habe GdB von 80 und Pflegegrad 2.

hierbei geht es um folhende INfo:

Infos zur Freifahrt
Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können beim Versorgungsamt eine Wertmarke beantragen und damit Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen.
Käuflich zu erwerbende Wertmarke

Eine Wertmarke, die für ein Jahr gültig ist, kostet 80 Euro, der Preis für eine Halbjahreskarte beträgt 40 Euro. Die Wertmarke gilt ab dem Kalendermonat, der auf ihr eingetragen ist.

Eine Wertmarke gegen Gebühr erhalten auf Antrag:

Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G (Personen, bei denen die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt ist)
Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen aG (Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung)
Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Gl (gehörlose Personen)

Kostenlose Wertmarke

Folgende freifahrtberechtigte Personen erhalten eine für ein Jahr gültige Wertmarke auf Antrag unentgeltlich:

Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl (blinde Personen)
Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen H (hilflose Personen)
Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten
Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder entsprechende Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten
Personen, die Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder den §§ 27a oder 27d BVG erhalten
Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit Merkzeichen VB oder EB , die mindestens seit dem 01.10.1979 wegen ihrer Schädigungsfolgen die Freifahrtberechtigung haben
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