besteht ein Anspruch auf Pflegegrad 5 bei kompletter Tetraplegie?

Hallo,
Ich habe jetzt mein Gutachtens vom MDK bekommen und mir wurde der Pflegegrad 5 nicht zugeordnet. Bevor ich aber Widerspruch einlege und Pg4 riskiere, wollte ich noch einmal fragen, ob jemand weiß, ob ich als Tetraplegin (Arm- aber keine Fingerfunktion, geschweige denn Geh- und Stehfunktion) aufgrund der Besonderen Bedarfskonstellation (§ 15 Abs. 4 SGB XI) Anspruch auf Pg5 habe?
Oder kennt jemand einen Anwalt, der sich gut mit den pflegegraden auskennt?

"Als besondere Bedarfskonstellation ist bisher ausschließlich die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine anerkannt. In dieser Situation kann es passieren, dass trotz vollständiger Abhängigkeit von personeller Hilfe im Bereich der Module 2 und 3 keine und im Bereich des Moduls 6 Beeinträchtigungen nur im geringen Maß vorliegen, so dass die Gesamtpunkte unter 90 lägen.
Vollständiger Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen
„Das Kriterium der 'Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine' umfasst nicht zwingend die Bewegungsunfähigkeit der Arme und Beine, die durch Lähmungen aller Extremitäten hervorgerufen werden kann. Ein vollständiger Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktion ist unabhängig von der Ursache zu bewerten." (https://www.pflegegrad.info/pflege/besondere-bedarfskonstellationen.php)


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