Leistungen der Sozialhilfe und Umzug in ein anderes Bundesland

Hallo,

bis Oktober 2018 beziehe ich Sozialhilfe in Form von Kostenübernahme für das Ambulant Betreute Wohnen. Nun möchte ich in ungefähr einem Monat in ein anderes Bundesland umziehen. Mir wurde bereits mitgeteilt, dass der aktuell zuständige Kostenträger weiterhin zuständig ist, bis zum Ablauf des Vertrages. Nun frage ich mich allerdings, wie es ist, wenn ich nach meinem Umzug z.B. noch ein persönliches Budget beantragen will. Ich nehme an, dass ich einen entsprechenden Antrag dann bei dem neuen regionalen Kostenträger stellen muss. Ist es grundsätzlich möglich, Leistungen der Sozialhilfe von zwei unterschiedlichen Trägern gleichzeitig zu beziehen?

Ich bedanke mich ganz herzlich für Antworten!
Diese Diskussion wurde geschlossen.