besondere Bedarfskonstellation- Pflegegrad 5
MyHandicap User
âââ
Hallo,
Ich bin Tetraplegin (komisches Wort đ ), d.h. ich hab keine Greiffunktion in den HĂ€nden und keine Trizepsfunktion...die Arme kann ich aber noch bewegen
Jetzt habe ich gehört, dass ich eigentlich Pflegegrad 5 sein sollte, weil âPflegebedĂŒrftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, auĂergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, [âŠ] aus pflegefachlichen GrĂŒnden dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden [können], auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen.Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen konkretisiert in den Richtlinien nach § 17 Absatz 1 die pflegefachlich begrĂŒndeten Voraussetzungen fĂŒr solche besonderen Bedarfskonstellationen.â (§ 15 Abs. 4 SGB XI)
"Als besondere Bedarfskonstellation ist bisher ausschlieĂlich die GebrauchsunfĂ€higkeit beider Arme und beider Beine anerkannt. In dieser Situation kann es passieren, dass trotz vollstĂ€ndiger AbhĂ€ngigkeit von personeller Hilfe im Bereich der Module 2 und 3 keine und im Bereich des Moduls 6 BeeintrĂ€chtigungen nur im geringen MaĂ vorliegen, so dass die Gesamtpunkte unter 90 lĂ€gen.
VollstÀndiger Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen
âDas Kriterium der 'GebrauchsunfĂ€higkeit beider Arme und beider Beine' umfasst nicht zwingend die BewegungsunfĂ€higkeit der Arme und Beine, die durch LĂ€hmungen aller ExtremitĂ€ten hervorgerufen werden kann. Ein vollstĂ€ndiger Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktion ist unabhĂ€ngig von der Ursache zu bewerten." (https://www.pflegegrad.info/pflege/besondere-bedarfskonstellationen.php)
Bei der ĂberprĂŒfung durch den MDK wurde mir dann gesagt, dass ich schon ein Stephen Hawking sein mĂŒsste, um dem zu entsprechen...
Hat jm dazu Erfahrungen und kann mir mehr sagen?
Ich freue mich ĂŒber eure Kommentare,
Ramona
Ich bin Tetraplegin (komisches Wort đ ), d.h. ich hab keine Greiffunktion in den HĂ€nden und keine Trizepsfunktion...die Arme kann ich aber noch bewegen
Jetzt habe ich gehört, dass ich eigentlich Pflegegrad 5 sein sollte, weil âPflegebedĂŒrftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, auĂergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, [âŠ] aus pflegefachlichen GrĂŒnden dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden [können], auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen.Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen konkretisiert in den Richtlinien nach § 17 Absatz 1 die pflegefachlich begrĂŒndeten Voraussetzungen fĂŒr solche besonderen Bedarfskonstellationen.â (§ 15 Abs. 4 SGB XI)
"Als besondere Bedarfskonstellation ist bisher ausschlieĂlich die GebrauchsunfĂ€higkeit beider Arme und beider Beine anerkannt. In dieser Situation kann es passieren, dass trotz vollstĂ€ndiger AbhĂ€ngigkeit von personeller Hilfe im Bereich der Module 2 und 3 keine und im Bereich des Moduls 6 BeeintrĂ€chtigungen nur im geringen MaĂ vorliegen, so dass die Gesamtpunkte unter 90 lĂ€gen.
VollstÀndiger Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen
âDas Kriterium der 'GebrauchsunfĂ€higkeit beider Arme und beider Beine' umfasst nicht zwingend die BewegungsunfĂ€higkeit der Arme und Beine, die durch LĂ€hmungen aller ExtremitĂ€ten hervorgerufen werden kann. Ein vollstĂ€ndiger Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktion ist unabhĂ€ngig von der Ursache zu bewerten." (https://www.pflegegrad.info/pflege/besondere-bedarfskonstellationen.php)
Bei der ĂberprĂŒfung durch den MDK wurde mir dann gesagt, dass ich schon ein Stephen Hawking sein mĂŒsste, um dem zu entsprechen...
Hat jm dazu Erfahrungen und kann mir mehr sagen?
Ich freue mich ĂŒber eure Kommentare,
Ramona
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Antworten
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Hallo Ramona,
ich kann dem MDK insofern folgen, da der Pflegeaufwand ja mit jedem Pflegegrad steigt und jemand der zusĂ€tzlich beatmet wird, deshalb z.B. hĂ€ufig abgesaugt werden muss oder jemand der Schluckstörungen (evtl. sogar beides) hat und deshalb viel Zeit zum Essen benötigt, womöglich mit hĂ€ufigem Verschlucken, mĂŒsste dann ja Pflegestufe 6 bekommen, die es bekanntlich nicht gibt. FĂŒr so jemand ist Pflegegrad 5 vorgesehen. Wobei sie - meiner Erfahrung nach - auch durchaus schon vergeben wird, wenn die BeeintrĂ€chtigung noch nicht sehr schwer, aber doch ein höherer Zeitaufwand besteht.
Gruss TĂŒndi
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Hallo TĂŒndi,
zeitmĂ€Ăig gebt ich dir völlig Recht!
Mir geht es viel mehr um die "besondere Bedarfskonstellation"
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Hallo Ramona,
ich kann mir unter der "besonderen Bedarfskonstellation" wenig vorstellen. Denn ich gehe davon aus, dass man mit Deinen EinschrÀnkungen die entsprechend notwendige Pflege erhÀltst. Wenn ich Dich richtig verstehe gehst Du davon aus, dass wenn Du Pflegegrad 5 hast, irgendetwas noch zusÀtzlich an Pflege oder Hilfe bekommst oder wie muss ich dann verstehen?
Also wenn ich von meinem Freund ausgehe, er war mit Pflegegrad 4 (fortgeschrittene MS) im Pflegeheim. Nachdem sie ihn "genervt" haben, weil er zu viel Zeit beim Essen geben benötige. Er verschluckt sich leicht, braucht lÀnger zum Kauen und muss deshalb langsam essen. Er hat dann den Antrag auf Pflegegrad 5 gestellt und auch bekommen, wobei auch seine Stimme nicht mehr sehr krÀftig ist. Den Kopf kann er noch soweit bewegen, dass er seinen Rollstuhl mit dem Kinn steuern kann.
Also an Pflege gibt es bei ihm ĂŒberhaupt keinen Unterschied zwischen 4 und 5 - alle notwendige Pflege hat er auch vorher bekommen.
Wenn es Dir mehr um die gesetzliche Grundlage fĂŒr diese "besondere Bedarfskonstellation" geht, da kann ich Dir nicht weiter helfen. Wobei hier ja auch oft ĂŒber das persönliche Budget gesprochen wird, auch kombiniert mit Pflegegeld.
Ich hoffe Du bekommst von anderen Usern noch hilfreiche Kommentare.
Gruss TĂŒndi
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RamonaM. hat geschrieben:
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Mir geht es viel mehr um die "besondere Bedarfskonstellation"
Wenn der vollstĂ€ndige Verlust der Greiffunktion vorliegt, so kann sich derjenige zum Beispiel nicht selber mit Trinken auf normalem Weg versorgen. Hier gibts dan findige Leute die dafĂŒr Wasserflaschen und SchlĂ€uche einsetzen. Aber nur als Beispiel mĂŒsste hier jemand - immer - bei dem PflegebedĂŒrftigen sein, auch Nachts. Weil ohne HĂ€nde nutzen zu können und ohne gehen oder stehen zu können, ist man eigenlich vollstĂ€ndig und rund um die Uhr auf fremde Hilfe angewiesen. So jemand kann selber keinen Blutzucker messen, kann selber nicht zur Toilette gehen ... Es entstehen - je nach Gesundheitszustand - besondere Bedarfskonstellationen. Die stellt der MDK fest. Was das genau ist, hĂ€ngt vom Individium (PflegebedĂŒrftigen) ab. Allgemein anerkannt ist, wenn jemand das Greifen, das Stehen und das Gehen selbst nicht mehr kann, dass ihm dann pauschal Pflegegrad 5 zuerkannt wird, weil man weiĂ, dass sich daraus sowieso besondere pflegersiche Anforderungen ergeben.
Meine Gedanken dazu...
Interessanter wĂ€re, wann genau Greif, Steh- und Gehfunktion nicht mehr als gegeben eingestuft werden mĂŒssen. HĂ€nde sind da schwierig denke ich, denn wenn jemand noch mit den Fingerspitzen greifen kann und mit MĂŒhe noch ein Brot halten kann, aber effektiv mit den HĂ€nden nicht mehr arbeiten, sich nicht waschen und nicht den Hintern abputzen kann und auch nicht kĂ€mmen kann oder ZĂ€hne putzen, gilt das dann als vollstĂ€ndiger Verlust der Greiffunktion im Sinne der Begutachtung bzw. Einstufung des PflegebedĂŒrftigen? Da mĂŒsste es eigentlich genaue Anhaltspunkte geben, wie was genau einzuordnen ist, nicht einfach nur: vollstĂ€ndiger Verlust. FĂŒr mich gibts da noch zu viel Spielraum in der Begutachtung/Beurteilung. Denn theoretisch ist vollstĂ€ndig ja nun mal vollstĂ€ndig - also ganz und gar.
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