Ich bekomme für meine Tochter Kindergeld sie bezieht Grundsicherung und wohnt nicht mehr zu Hause

Ich bekomme für meine Tochter Kindergeld sie wohnt nicht mehr zu Hause nun möchte das Amt für Grundsicherung das Geld als Einkommen abziehen ich verwende aber das Geld für Begleitung Rezepte Spezialschuhe die sie braucht laut Sozialamt darf ich das Kindergeld nicht behalten dies müsste man an sie abtreten stimmt das oder kann ich dagegen vorgehen

Antworten

  • Hallo,
    in der Regel läuft es so, das Du von der Familienkasse Post bekommst, die den Sachverhalt darlegt, das dass Sozialamt das Kindergeld abschöpfen will.....
    Nun wirst du in dem Schreiben um Stellungnahme gebeten und wenn Du darlegen kannst, das Du Kosten für das Kind hast...... Und das kannst Du ja..... Behält Du selbstverständlich den Anspruch auf das Kindergeld.
    Gruß Wladi