Nicht alle Personen mit gleicher Erkrankung und Einschränkungen erhalten Merkzeichen aG, was tun?

Versorgungsamt in M hat anders als das Amt in S entschieden, wie kommt das und kann man sich auf solche Gerichtsentscheide berufen? Wenn ja, nennt man das Gleichstellung?

Antworten

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  • Hallo,
    das habe ich nicht richtig formuliert, stimmt. Ich bin da nicht bewandert, weshalb ich hier eine Antwort suche.

    Wir sitzen in unserem Verfahren fest und wundern uns, warum ein Kollege mit gleichem Handicap, aber in einem anderen Bundesland (Bayern), das Merkzeichen aG erhalten hat.

    Falls jemand ähnliches feststellte, freuen wir uns über einen Tipp, dann geht uns hoffentlich auch ein Licht auf, das uns weiter bringt.
    Nur mal so am Rande erwähnt: Beim Versorgungsamt haben wir Anfang 2011 erstmals den Antrag stellen müssen, seitdem ein Hin und Her, bis unser Arzt zur Klage riet. Das ist nun 1,5 Jahre her....

    Es grüßt täglich das Murmeltier




  • Hallo,

    ja, das mit den Merkzeichen ist mitunter schon merkwürdig. Wir haben hier im Dorf Leute, die sind schwer Herzkrank, und haben eine schwere Psychose. Die bekamen zwar über einen Kardiologen beantragt ein aG ..... das zuvor jedoch durch einen Neurologen mit Praxis im 1. OG ohne Aufzug... beantrasgt ...vom gleichen VA abgelehnt wurde. .... und das VA weis das die Herzkranken zu dem Neurologen gegangen sind..... ( Den Neurlogen gibts jetzt nicht mehr )

    Bei dir ist das zwar etwas anders, dennoch macht das Geschehen deutlich das es dabei einerseits sehr genau zugeht... es andererseits aber auch Spielräume...oder Unterschiede in den Anträgen / Gutachten gibt, die man finden muß.

    😀 Helmut
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  • Hi Pommes,

    je nach Stadt/LandGemeinde handhaben die VÄ das durchaus unterschiedlich, es ist auch alles schwer vom Mitarbeiter abhängig.

    Und ein und dieselbe Erkrankungen kann man auch nicht wirklich vergleichen, weil der Schwereverlauf sehr unterschiedlich sein kann.

    Hab auch schon gehört, dass manche Ämter sehr viel lockerer sind, als vergleichsweise in anderen Bundesländern.

    Je nach dem, wo ihr wohnt, könnt ihr euch an den zuständigen Behindertenvertreter wenden. Das hat mir auch sehr geholfen.

    lg Joy

  • @joy: danke für den Tipp, ich habe nun dort mein Anliegen geschildert und bin gespannt, was sich ergeben wird.

    @jenner: Nein, natürlich nicht IMMER. gerade bei chronischen, bzw. voranschreitenden Erkrankungen muss man genau hin sehen! Beim Versorgungsamt legt man den Begriff "außergewöhnlich Gehbehindert" unterschiedlich aus. Vor Gericht wohl auch, usw. usf.
    In der Klinik bei der Reha hat man allerdings Vergleichsfälle. Anhand dieser haben wir erst bemerkt, dass es auf den Sachbearbeiter, oder aber auf das jeweilige Bundesland an zu kommen scheint.
    Gruß,
    Pommes
  • Joy89 hat geschrieben:
    Hi Pommes,

    je nach Stadt/LandGemeinde handhaben die VÄ das durchaus unterschiedlich, es ist auch alles schwer vom Mitarbeiter abhängig.

    Kurz hierzu eine Frage, die ich mir schon lange stelle: Liegt es denn überhaupt an den Sachbearbeitern und nicht eher an den Gutachtern, wie über ein Antrag entschieden wird? Ich habe schon oft gelesen, dass sich Leute über Sachbearbeiter beschwert haben, aber die Entscheidungen trifft doch der Gutachter, oder? Ich hab nämlich gerade einen Antrag für das Merkzeichen G am Laufen und der Antrag ist zur Zeit beim Gutachter und deshalb denke ich, dass der Gutachter über meinen Antrag entscheidet und der Sachbearbeiter auf dem Landratsamt nur das Formale macht (also z. B. den Bescheid schreiben). Oder liege ich da falsch?
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