Zwei Fragen zum Merkzeichen G

Hallo,

ich habe nach einem Verschlimmerungsantrag seit September 2017 einen grünen Ausweis mit einem GdB von 60. Das Merkzeichen G habe ich wegen einer Falschinformation nicht gleich mitbeantragt. Jetzt nach 3 Monaten habe ich allerdings festgestellt, dass ich das gleich hätte machen können.

1) Kann ich das Merkzeichen G jetzt einfach nachträglich noch beantragen oder ist das wie beim Verschlimmerungsantrag, dass man erst wieder einige Zeit warten muss?

2) In den Bedingungen zum Merkzeichen G habe ich auf verschiedenen Seiten gelesen, dass nicht der "Gesamt-GdB" zählt, sondern hierfür ein "Einzel-GdB" von mindestens 50 bzw. 40 gegeben sein muss. Bei mir ist das aber so, dass ich 3 von einander unabhängige Probleme habe und ich den "Einzel-GdB" jeweils gar nicht kenne. Ich kann nur sagen, dass es sich beim "Gesamt-GdB" von 60 bei 2 von meinen 3 Problemen um den Gehapparat handelt. Die einzelnen Bewertungen stehen nicht im Bescheid drin.

Was soll bzw. muss ich jetzt machen?

Gruß

Antworten

  • The user and all related content has been deleted.
  • Hallo Richard,

    zu Frage 2:
    das habe ich auch so in Erinnerung. Der GdB muss erst mal mindestens 50 % sein.
    Erst dann kommt ein G in Frage. Bei mir stehen die " Einzel Nachweise " immer automatisch dabei.
    Habe jetzt unbefristet. 90 % und G
    Ist wahrscheinlich je Bezirk verschieden mit den Erklärungen der Einzelnachweise.
    Du kannst das G jederzeit separat beantragen. Wenn du sagst, zwei von drei Dingen sind am Gehapparat
    und du bis da stark eingeschränkt dann versuche es. Manchmal hilft auch ein Attest das die Gehstrecke sehr gering ist,
    Pausen benötigt werden usw.

    Und es muss nicht zwingend ein einzelner Grad vorliegen, sondern es zählt schon die Gesamteinschränkung durch die
    verschiedenen Krankheiten. Aber es muss 50 % vorliegen.

    gruß wessi
Diese Diskussion wurde geschlossen.