Kfz Kosten von Kindergeld abziehbar?

Wir überweisen monatlich das Kindergeld für unser behindertes Kind, dass in einer eigenen Wohnung lebt, an dieses, so dass die Grundsicherung um diesen Betrag gekürzt ist.
Jetzt habe ich erfahren, dass wir Kosten die uns entstehen von Kindergeld abziehen können und somit einen geringeren bis keinen Kindergeldbetrag überweisen brauchen.
Da wir unserem Kind ein behindertengerecht ausgestattetes Auto zur Verfügung stellen, meine Frage. Können wir die Kosten dafür (Steuer, Versicherung, Benzin) geltend machen und vom Kindergeld abziehen?
Wenn ja, wie wird das verrechnet, da ja nicht jeden Monat die gleichen Kosten (z.B. Spritkosten) anfallen.
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