Pflegegrad und Schwerbehinderung, wie ist die Reihenfolge, gibts Zusammenhang?

Hallo, mein Vater hat Pflegegrad 4 und wohnt jetzt in einem Pflegeheim. Aus der Zeit der häuslichen Pflege vorher gib es einen Schwerbehindertenausweis, vor 10 Jahren 60% und vor 6 Jahren dann 80%. Allerdings werde ich immer wieder gefragt, ob er 100% hätte (die gesundheitliche Lage ist m.E. seit 6 Jahren sowieso schlechter und seit 1 Jahr noch einmal dramatisch schlechter), z.B. auch bei Ämtern. Zuletzt war das Wohngeldamt sogar der Meinung, Pflegegrad 4 und 100% wären gleichberechtigt - es also das Amt hat sich aber revidiert und fordert jetzt von mir den 100% Nachweis. Was ich aber gar nicht wollte, weil es bisher auch immer so ging ohne.
Hat jemand Erfahrungen, ob man die 100% einfach so beantragen kann und wenn ja wo? Ich will auch keine schlafenden Amtshunde wecken, immerhin las ich irgendwo, daß 10 bzw. 6 Jahre eh schon rum sind und ok fürs Amt bzw Heim brauchte ich bisher immer nur die Pflegestufe (alt) bzw. den Pflegegrad (neu).
Danke, falls jemand was weiß

Antworten

  • Hallo,

    du hast einen langen "Wirr-War-Text" ...ich versuche diesen mal zu "entwirren".

    Eine Behinderungsgrad wird durch das Versorgungsamt festgestellt, in Bayern heißt die Anlaufstelle "Zentrum Bayern Familie und Soziales (zbfs)",

    Anträge und Adressen sind unter der WEB-Link

    https://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Schwerbehinderung/GdB_Ausweis/karte_ausweis_formulare_.html?nn=276622
    (Webseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Webseite ist Barrierefrei)

    zu finden.

    Was ich jedoch nicht verstehe, warum "das Amt" einen Nachweis einer Schwerbehinderung von GdB 100 einfordert, da ein Pflegegrad bereits festgestellt wurde!
    Ein Bürger hat gewisse Rechte, unter anderem auch ein Recht darauf "keinen Schwerbehindertenausweis haben zu wollen".
    Da aber bereits eine Schwerbehinderung offensichtlich vorliegt, durch die Feststellung eines Pflegegrades, ist der zusätzliche Nachweis einer Schwerbehinderung von Amtswegen nicht mehr erforderlich.
    Ein Pflegegrad schließt automatisch eine Behinderung ein, jedoch nicht umgekehrt.

    Die Feststellung eines Pflegegrades beinhaltet jedoch nicht die Nachteilsausgleiche nach dem SGB IX, wo eine anerkannte Schwerbehinderung von Amtswegen vorliegen muss - Inhaber eines Schwerbehinderungsausweises.
    Unabhängig der Höhe eines Pflegegrades kann die Feststellung eines Schwerbehinderungsgrades (GdB) verschieden sein.
    Auch zusätzliche Sozialkostenübernahmen nach dem SGB XII schreiben einen bestimmten Grad der Behinderung, plus eventueller Merkzeichen, vor.
    Das sehe ich aber in diesen Fall, wie er hier geschildert wurde, nicht.

    Verstehe dadurch die Argumentationsweise des Amtes nicht! Eventuell könntest du den Sachverhalt, worauf das Amt
    sich bezieht, näher erläutern.

    Gruß
    rollispeedy

  • Hey, Guten Abend und erstmal vielen Dank für Deine Antwort.
    Also das Amt ist das Wohngeldamt und die Sache noch etwas verrückter, als von mir beschrieben.
    Das Wohngeldamt selber schlug mir also vor, den "Pflegegrad 4" vorzuzeigen, weil er den Behinderungsgrad 100%
    für seine Berechnungen gleichberechtigt wäre. Habe ich auch gemacht, und wie Du nahm ich an, Pflegegrad 4 beinhaltet
    ja die 100% bereits. Erstaunt war ich nur, als es eine Woche später hieß, ich soll die 100% vorzeigen.
    Nun ja, ich gehe übermorgen selber hin und frage sie. Ich will nur nichts zusätzlich anrühren oder beantragen müssen.
    Denn - und jetzt kommt der Clou - alles, was mir das Wohngeldamt eventuell mehr bewilligt, zieht mir das Sozialamt 2 Straßen weiter gleich wieder ab, vielleicht gibt es das in Bayern so wie bei uns in Sachsen auch. Auf Gut Deutsch, das Sozialamt deckelt am Ende alles, was wir aus eigenen Mitteln (oder in diesem Falle dem Wohngeld) nicht aufbringen können zu den Heimkosten, und naja da will man niemand verärgern und macht alles so wie sie wollen.
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