Vor 9 Monaten bin ich schwer erkrankt: Hirnhautentzündung mit Sepsis und Kleinhirn-Infarkt.

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus hat der MDK der AOK befürwortet, dass ich auf Grund der Schwere meiner Erkrankung berechtigt bin, auf AOK-Kosten zu ambulanten Untersuchungen mit dem Taxi zu fahren. Mein damaliger Hausarzt hat nach einiger Zeit, in der das problemlos geklappt hat, mir die Fahrtkostenverordn8ng verweigert mit dem Argument, wenn ich mit dem Privat-Pkw in Urlaub fahren kann, kann mich mein Ehemann auch mit dem Privat-Pkw zu den Untersuchungen fahren. Ich selbst darf krankheitsbedingt kein Auto führen. Die AOK hat die Weigerung meines Hausarztes benutzt und seitdem muss ich um jede Genehmigung kämpfen. Kann mein Ehemann verpflichtet werden, mich zu den Untersuchungen zu fahren?
Ich halte das für rechtswidrig.

Antworten

  • Hallo,

    ich bin zwar kein Anwalt ABER ich halte das auch für rechtswidrig!
    Es kommt hier m.E. alleine auf die medizinische Notwendigkeit bei Ihnen an und NICHT wer Sie "fahren könnte" .... das "könnte" ja auch eine Freundin oder sonst wer sein ...
    Fakt ist > Sie dürfen nicht selbst fahren und Fakt ist > die medzinische Notwendigkeit ist anscheinend gegeben.

    Und ganz ehrlich > den Hausarzt würde ich wechseln! Für mich stellt das "Argument" einen Vertrauensbruch da und hat nichts mit medizinischer Kompetenz zu tun ... 😡

    Katzenauge

    Manchmal ist weniger mehr 😉

  • Liebes Katzenauge,

    danke für die unterstützende Antwort. Den Hausarzt haben wir sofort gewechselt!
    Aber ich brauchte noch ein paar Argumenhte für die Krankenkasse, kann da noch jemand helfen?

    Elkuci