Fahrdienstbewilligung - An wen muss ich mich wenden?

Hallo und frohe Vorweihnachtszeit, an alle, die diesen Beitrag lesen.
Ich bin 100 % Schwerbehindert und auf einen Rollstuhl angewiesen.
Nächstes Jahr werde ich vorraussichtlich meine zweite Ausbildung anfangen (das Berufsbild, dass ich ursprünglich gelernt habe, ist nicht mehr gefragt, darum musste ich mich umorientieren) und plane vorher noch einen Kurs zu machen, da meine Mathekenntnisse etwas ich sage mal dürftig sind und ich sie wieder etwas auffrischen möchte.
Wahrscheinlich werde ich innerhalb der nächsten zwei Jahre auch ausziehen (Wohne momentan bei meinen Eltern).
Nun kennt der ein oder andere Rollstuhlfaherer vielleicht das Problem der Mobilität im Winter.
Man bleibt mal im Schnee stecken, rutscht mit den Rädern eventuell mal weg usw. Bei mir besteht zudem ein gesundheitliches Risiko, weil ich Erkältungen usw nur schwer loswerde, weswegen ich bei solchen Wetterbedingungen auch nicht lange draußen bleiben darf.
Ich habe das schon mit meiner Hausärztin besprochen, die vollkommen meiner Meinung ist und mir von großen Ausflügen bei Nässe und Kälte immer entschieden abrät und starke Bedenken äußert. Sie wird mir -wenn nötig - ein Gutachten ausstellen, das bestätigt, dass ich aus gesundheitlichen Gründen keine Öffis benutzen kann und desshalb auf einen Fahrdienst angewiesen bin. Immerhin kann ich ja nicht bei der Arbeit oder später der Ausbildung sagen, dass ich gerade nicht kommen kann, weil das Wetter nicht mitspielt und man will ja vielleicht auch mal Freunde und Familie besuchen oder einkaufen gehen...
Nun wollte ich fragen, an wen ich jetzt den Antrag für einen Fahrdienst stellen muss. Denn wie das halt so ist will mal wieder keiner dafür verantwortlich sein.
Selbst bezahlen könnte ich einen Fahrdienst jedenfalls mit großer Wahrscheinlichkeit nicht (Ist auf dauer ja auch nicht billig).
Während meiner Schulzeit und meiner ersten Ausildung war es die Region Hannover, aber die sind angeblich nicht mehr zuständig.
Wie und an wen stelle ich denn jetzt den Antrag?

Antworten

  • Hallo,

    ich versuche mal kurz zu antworten.

    Wenn es ein Fahrdienst zwecks beruflicher Angelegenheiten sein soll, ist die Bundesagentur für Arbeit/Job-Center/Arge zuständig.
    Hier ist dann ein Kostenbeihilfeantrag wegen eines Fahrdienstes zu stellen.
    Für Fahrten in der Freizeit, Besuch von Freunden und dergleichen, da sieht es wesentlich schlechter aus!
    Hier sind die regionalen Körperschaften des Gemeinwohls gefragt, sprich "Sozialamt". Inwieweit die ein solches Begehren finanzieren, liegt in deren Zuständigkeit. Eine klare Verpflichtung gibt es da nicht. Hier sind die Verpflichtungen sehr schwammig per Gesetz vorgeschrieben.
    Für Arztbesuche sind die Krankenkassen bei Fahrdiensten zuständig, hier ist eine vorherige Abstimmung mit der KK zu vereinbaren.
    Bei Rehabilitationsmaßnahmen der jeweilige Kostenträger.

    Wenn du dich jedoch für weit genug fit hältst und das entsprechende Alter hast, gibt es auch die Möglichkeit über die KFZ-Hilfeverordnungen einen eigenen Führerschein + Kfz zu erwerben. Von Vorteil wäre hier jedoch ein Beschäftigung.
    Hier sind die jeweiligen Kostenträger bereits genannt:
    Bei Ausbildung und Beruf: Bundesagentur für Arbeit und/oder die Rentenversicherung, bzw. Arge/Job-Center
    Für Freizeit und Ausübung eines Ehrenamt: Regionales Sozialamt

    Liegt einer Behinderung jedoch ein Unfall zugrunde, ist ebenso auch die DGUV (Berufsgenossenschaften) mit im Boot.

    Deine Frage ist somit nicht sooo einfach zu beantworten, da für jede Lebenssituation ein anderer Sozialträger zuständig ist.

    Gruß
    rollispeedy

    PS - habe vergessen, dass in manchen kommunale Körperschaften (Städte und/oder Gemeinden) auch "Freifahrt-Ticket" zur freien Verwendung zu Verfügung gestellt werden. Hier musst du Vorort mal bei der Gemeinde nachfragen.
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