Insolvenz aus Haftungsgründen. Bu Rente. Umgebautes Auto. Umgebaute Wohnung pfändbar ?

BU Rente 3800. Pflegegeld. 750. geht alles für Hilfe drauf. Auto mit Lift. Umgebaute Wohnung. Was ist davon pfändbar. Hafte wegen Insolvenzverschleppung.

Antworten

  • Hallo,

    regulär entscheidet das Insolvenzgericht nach Aktenlage.
    Der Anwalt, der die Insolvenz einleitet muss alle Daten erfassen was das Einkommen angeht und was Außenstände bzw. Verbindlichkeiten sind.
    Hier kann man bereits alle "notwendigen Ausgaben mit geltend" machen.

    Pflegegeld ist nicht Pfändbar, jedoch bei den Renten (egal welche Art der Rente es betrifft, EM, AR oder BU Renten) diese sind bedingt nach der § 850 ff ZPO pfändbar.
    Sie werden als reguläres Einkommen gesehen und sind im Rahmen der Düsseldorfer Tabelle ebenso bedingbar pfändbar.
    Man kann jedoch "tatsächliche Mehraufwendungen wegen Krankheit" beim Insolvenzgericht geltend machen. In wie weit das Insolvenzgericht diese anerkennt, ist eine andere Sache.
    Aber diese Art der Rechtsberatung müsste der/die Anwalt/in, der die Insolvenz einleitet und/oder die Insolvenzverwaltung tätigen.

    Gruß
    rollispeedy

    Gruß
    rollispeedy