Überprüfung Anspruch Kindergeld bei Behinderung

Hallo,
ich bin das Kind (bin 32), welches wegen Behinderung noch das Kindergeld bekommt.
Bis letztes Jahr kam einmal im Jahr ein Schreiben der Familienkasse zur Prüfung meines Einkommens, ob mir noch Kindergeld zusteht.
Bis dahin bekam ich eine befristete volle Erwerbsminderungsrente, seit diesen Jahr ist die Rente unbefristet.
Ein Schreiben zur Überprüfung hat mein Vater dieses Jahr bis jetzt noch nicht erhalten.

Das Verhältnis zu meinen Vater ist schwierig, das Kindergeld wird an mich abgezweigt, er bekommt zwar alle Schreiben, reicht diese aber an mich zum ausfüllen weiter und er unterschreibt nur noch.
Mein Vater hat immer Angst, das er etwas zurückzahlen muß.

Daher möchte ich hier die Frage stellen, da dieses Jahr keine Überprüfung kam, ob dies damit zu tun haben können, das ich jetzt eine unbefristete Rente bekomme und somit die Prüfung nicht jedes Jahr vorgenommen wird.

Weiß das evlt. hier jemand?

besten Dank.

jordon

Antworten

  • Hallo,

    Rente und Kindergeld sind zwei grundlegend verschiedene personenbezogene Sozialleistungen.
    Rente bezieht die Person direkt, für die auch die Rente gedacht ist.
    Kindergeld bezieht die Person, die das "Kind" betreut - in den meisten Fällen ein Elternteil.

    Kindergeld ist so zu sagen eine (geringe) Aufwandsentschädigung für das betreuen eines Kindes. Wie das Kindergeld im familiären Innenverhältnis verwendet wird, obliegt dem Antragssteller des Kindergeldes.
    Dazu gibt es im Internet ausreichende Informationen.

    Siehe dazu auch "Kindergeld für Kinder mit Behinderung"
    (PDF Merkblatt: https://www.bmfsfj.de/blob/94320/a71a4d1196119db66c62827b6b19e8b9/merkblatt-kindergeld-data.pdf )

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo,
    danke für die Antwort.
    Das Rente und Kindergeld unterschiedlich behandelt wäre ist klar.
    Ich war nur verwundert, das dies Jahr keine Überprüfung des Einkommen beim Kindergeld kam, denn hier zählt ja noch die Jährliche Einkommensgrenze und mein Vater macht sich verrückt, das es etwas zurückzahlen muß.

    Ich denke eher, der Zeitraum für eine Überprüfung wurde verlängert, da meine Rente jetzt unbefristet ist, aber das ist nur eine Vermutung von mir, dachte daher das hier sich jemand damit auskennt.


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