Gutachter Rentenversicherung, keine Diagnose

Hallo,
kurz zu mir:
Ich wurde kurz nach Studienbeginn schwer krank (starke Müdigkeit mit ständigem Einschlafen), war auch 3 Jahre bei X Ärzten und Kliniken, aber es konnte keine Diagnose gestellt werden.
Hatte mich dann durchs Studium gekämpft und danach meine erste Arbeitsstelle angetreten. Nach 3 Monaten wurde ich dort zum Amtsarzt geschickt, da ich auf der Arbeit ständig eingeschlafen bin.
Dieser stellte eine dauerhafte Dienstunfähigkeit fest und ich wurde entlassen.
2 Jahre später gab das Jobcenter erneut ein Gutachten bei einem Amtsarzt in Auftrage. Das Ergebnis lautete für weniger als 3 Stunden am Tag erwerbsfähig. Bei diesem Amtsarzt habe ich eine Diagnose angegeben, welcher aber nicht stimmt.

Jetzt musste ich Rente beantragen. Dort musste ich auch eine Diagnose angeben, habe die selbe Diagnose angegeben wie bei dem Amtsarzt.

Jetzt soll ich zur Begutachtung zu einem Arzt der Deutschen Rentenversicherung. Ich habe Angst, dass mich dieser für voll gesund erklärt, da ich keine Diagnose habe, aber ich kann definitiv nicht arbeiten, da ich ja immer einschlafe. Jetzt ohne Arbeit geht es mir deutlich besser, wenn ich meine Schlaf- und Wachzeiten selber bestimmen kann. Ich war seit ca. 10 Jahren nicht mehr beim Arzt.

Was soll ich nur sagen bei dem Gutachter? Was erwartet mich da? Ich will auf keinen Fall zurück in Hartz IV, da ich dort ständig Maßnahmen machen musste, wo ich mich eben dann nicht wach halten konnte und deswegen immer Ärger bekommen habe.

LG und Danke

Antworten

  • Hallo,
    eine Diagnose zu stellen, ist nicht Aufgabe des Patienten. Für das was Du schilderst, gibt es meines Erachtens auch eine Diagnose.
    Es ist nicht Deine Aufgabe eine Diagnose festzustellen, sondern die des Arztes und in diesem Falle, die des Gutachters.
    Es klingt für mich etwas seltsam, dass bei Deinen Problemen nie eine Diagnose gestellt werden konnte und auch nie eine Behandlung erfolgte.
    Die Krankheit, bei der ein sogenannter unbezwingbarer Schlafdrang vorliegt, nennt man Narkolepsie, aber die muss natürlich der Arzt feststellen. Teilweise kann sie auch medikamentös behandelt werden. Für mich klingt Deine Schilderung danach und da es keine gar so unbekannte Erkrankung ist verstehe ich nicht so ganz, dass sie nie in Erwägung gezogen wurde.
    Arbeiten ist natürlich schwierig, wenn man ... ständig ... wie gut bestimmte Medikamente helfen, darin habe ich keine Erfahrung.
    Aber ... ich kann hier keine Ferndiagnose stellen und Du kannst jetzt auch nicht dem Arzt sagen, ich habe das .... er muss die Diagnose stellen.
    Sag dem Gutachter einfach Deine Probleme mit zwanghaften Einschlafen ...
    Gruss Tündi
  • Danke für die Antwort.

    Das ist leider nur deine Meinung, dass es für meine Beschwerden eine Diagnose gibt, aber leider gibt es die eben nicht. Ich war bei über 100 Ärzten, Psychologen und Kliniken und es wurde absolut rein gar nichts gefunden. Auch Narkolepsie wurde mehrfach ausgeschlossen.

    Wie kommst du darauf, dass nie in Erwägung gezogen wurde, dass ich Narkolepsie habe? Dann hätte das ja nicht ausgeschlossen werden können.
  • Hallo OhneDiagnose,
    hier wirst Du sicher keine Antwort finden. Zu sehr glaubt man noch, dass die Ärzte unfehlbar sind, dass sie alles wissen und dass man sich auf die Auswertungen der Geräte verlassen kann. Man sollte aber nicht zuviel darüber schreiben, weil das nichts Gutes bringt, man nimmt den Menschen nur das Vertrauen zu den Ärzten. Die Folgen können (durch die Vermeidung) genauso schlimm werden… Anderseits müsste man eventuelle Beschuldigungen ja nachweisen können …

    Wenn du die Rente beantragt hast, wie Du schreibst, dann ist das ja in der Bearbeitung seit dem Datum des Antrags. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass du mit einer 3-stündigen Erwerbsfähigkeit an dem Harz IV vorbei kommst.

    Als Rentner wirst du dann ja keine Maßnahmen machen müssen, oder? Übrigens ist es auch egal, ob du in einer „Maßnahme“ oder zuhause einschläfst.

    Meine Empfehlung: auf den Rentenbescheid warten, Kaffee trinken und sich nur noch wundern. Bei der Ablehnung Widerspruch einlegen, dann den nächsten Gutachter begutachten 😕 und v.a. sich nicht ärgern, wenn Du wegen Einschlafen „Ärger bekommst“; Du kannst ja nichts dafür. Vermeide aber Tätigkeiten, bei denen du Jemanden schaden kannst (z.B. Auto fahren…).
    Habe also Geduld mit den Ärzten und mit den Büroangestellten, die sich als Mediziner verhalten bzw. von denen es verlangt wird über medizinische Belange zu entscheiden.
    Alles Gute!!

  • "Wie kommst du darauf, dass nie in Erwägung gezogen wurde, dass ich Narkolepsie habe? Dann hätte das ja nicht ausgeschlossen werden können." Zitat von Ohne Diagnose.

    Ja ... und was glaubst Du wie kann ich dass wissen ... wenn Du es in Deinem Thread nicht erwähnst, Ich bin also darauf gekommen, weil ich keine Hellseherin bin und nicht die Diagnosen kenne, die bei Dir bereits ausgeschlossen wurden. Schien mir die wahrscheinlichste und ist - sofern man an ihr Vorliegen denkt - gut zu diagnostizieren.
    Alles Gute Tündi
  • @yvonne2:
    Ich verstehe die Frage wegen den Maßnahmen nicht ganz. Ich kenne Maßnahmen jetzt nur für Hartz IV Empfänger. Als Rentner kann man aber kein Hartz IV bekommen. Und leider ist es nicht egal ob ich bei einer Maßnahme einschlafe oder zuhause. Während so einer Maßnahme muss man eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen schreiben. Das geht halt nicht, wenn man die halbe Zeit schläft. Zudem ist es eine große Belastung für mich, wenn ich jeden Tag 5 Stunden lang Bewerbungen schreiben muss, obwohl ich ja weiß, dass ich nicht arbeiten kann und somit sinnlose Dinge tue.

    @tündi:
    Das hatte ich doch im Eingangspost geschrieben, dass keine Diagnose gestellt werden konnte. Das trifft natürlich auch auf die naheliegendsten Erkrankungen wie Narkolepsie zu.
  • Nabend ohne Diagnose, wenn du Ratschläge haben möchtest solltest du die auch entsprechend würdigen und nicht unbedingt kritisieren nur weil deine Angaben nicht voll umfänglich sind.
    Noch bist du kein Rentner somit können noch Maßnahmen anstehen! z.B eine Reha usw.You understand me?
    Köln Allaf
  • @OhneDiagnose,
    Ich weiß nicht, welche Maßnahmen du meinst. Ich bin sehr genau auf deinen Text eingegangen; Du schreibst:
    „Ich will auf keinen Fall zurück in Hartz IV, da ich dort ständig Maßnahmen machen musste, wo ich mich eben dann nicht wach halten konnte und deswegen immer Ärger bekommen habe.“

    Wenn du Anspruch auf Rente hast, dann musst du ja (später) als Rentner keine s.g. Maßnahmen machen (was du da schreibst). Immerhin hast du den Rentenantrag gestellt.
    Bis dahin kannst du schon Harz IV beziehen. Wenn der Antrag durch ist, wird eben abgerechnet.
    Von wem solltest du dann Ärger bekommen, wenn – so, wie ich das jetzt verstanden habe - die Maßnahmen nur daraus bestehen, dass du die Bewerbungen von zuHause aus schreiben sollst?

    Ich habe das übersehen, dass du nur 3 Monate gearbeitet hast. Also, am Harz IV kommst du ohne einer guten Rente (?) oder einer dicken Erbschaft nicht vorbei.
    Du brauchst eben für deinen Geldgeber den Nachweis, wie oft du dich beworben hast. Das ist nun wirklich nicht viel verlangt, um Geld zu beziehen, ohne dafür Leistung zu erbringen. Du schreibst eine solide Bewerbung und gibst jedes Mal eine neue Adresse als Empfänger ein. Das ist 5 Minuten am Tag, wenn Du eine gehabte Adresse mit einer Neuen ersetzt. Allerdings sollst Du „am Boden bleiben“ und in der Bewerbung nicht lügen oder schwerwiegendes verschweigen; damit du nicht noch umsonst zu Vorstellungsgesprächen vorgeladen wirst.
    Was ist sinnlos? Was für dich sinnlos erscheint, ist für den Geldgeber nicht sinnlos; er muss auch entscheiden und nachweisen können, wohin das Geld geht.

    Was die Diagnostik betrifft, kann ich dich sehr gut verstehen.
    Warst du auch schon im Schlaflabor? Bist du genügend mit Sauerstoff versorgt?
    Kontrollierst du das selbst? Hast du sonst noch Beschwerden?
    Hast du sonst Süchte, Krankheiten oder Gebrechen, die du nicht angegeben hast?
    Nebenbei: Wenn du gesundheitliche Probleme hast, die Ärzte nicht angehen können, dann wäre es naheliegend, wenn du dich in medizinischem Bereich weiter bildest. Mit deinem Unverständnis wärst du in der besten Gesellschaft ;o) weil du ja auch nicht verstanden wirst *grins.
    Spaß beiseite,
    @Allaf, ich glaube kaum, dass man wegen Schläfrigkeit eine Reha bekommt. Und wenn,… dann schläft OhneDiagnose eben in der Reha. Das sollte doch kein Problem sein, oder? Versuche ihm trotzdem zu verstehen.
    Das Problematische ist eher das, dass ihm nicht geglaubt wird, wenn er keine Diagnose vom Arzt hat.
    Es ist ein Kampf; wenn man keine Kraft hat, ist umso schwerer... aber eine Reha wäre schon selbst als Beweis eine gute Sache.
    LG
  • Nabend yvonne, die Reha wird oft eingesetzt wenn ein Rentenantrag gestellt wurde, dort soll ermittelt werden zu was der Antragsteller noch in der Lage ist, nicht um spezielle Diagnosen zu stellen. Ich kenne ganze Gruppen denen es so ergangen ist.
    Darum habe ich das erwähnt
    Köln Allaf
  • @Allaf:
    Wenn dir Informationen fehlen dann musst du auch anständig lesen. Ich habe bereits im Eingangspost geschrieben, dass ich laut Gutachten weniger als 3 Stunden am Tag erwerbsfähig bin. Damit bin ich natürlich nicht mehr Hartz IV berechtigt und kann somit auch gar keine Maßnahme machen. Dass das Jobcenter für ihre Kunden Rehaaufenthalte bezahlt halte ich zudem auch für sehr fragwürdig.

    @yvonne2:
    Ich meine diese normalen Maßnahmen vom Jobcenter wo man jeden Tag 5 Stunden bei einem Träger rumsitzt und Bewerbungen schreibt. Das macht man nicht zuhause, sondern beim Träger. Und da gab es eben immer Ärger, weil ich halt jedes Mal eingeschlafen bin und mein Soll an Bewerbungen nicht erfüllen konnte oder mir mangelnde Mitarbeit vorgeworfen wurde.
    Und bitte informiert euch doch mal: Wer keine 3 Stunden erwerbsfähig ist hat einfach kein Recht auf Hartz IV! So hat das einfach keinen Zweck über sowas zu diskutieren, wenn du einfach keine Ahnung hast.

  • Tach Ohne Diagnose, bist schon ein tolles Kerlchen, was willst du von uns wenn du alles besser weist? 🥺
    Klar zahlt die Arge keine Reha, aber die DRV, weil eben die genau wissen will wie weit du noch erwerbsfähig bist. Die verlassen sich nicht immer nur auf Gutachen.
    Du tust so als bekämst du schon Rente, mach mal langsam, das kann noch 1-2 Jährchen dauern.
    Da du bis dahin ja nicht den Kitt von den Fenstern isst brauchst du Geld. Genau das bekommst du vom Sozialamt, wie sich das dann nennt ist wurscht. Das wiederum könnte mit Maßnahmen verbunden sein, ich betone "könnte".
    Das Thema ist nun für mich gegessen weil Zeitverschwendung.
    Köln Allaf 😢
  • OhneDiagnose hat geschrieben:
    @yvonne2:
    Ich meine diese normalen Maßnahmen vom Jobcenter wo man jeden Tag 5 Stunden bei einem Träger rumsitzt und Bewerbungen schreibt. Das macht man nicht zuhause, sondern beim Träger. Und da gab es eben immer Ärger, weil ich halt jedes Mal eingeschlafen bin und mein Soll an Bewerbungen nicht erfüllen konnte oder mir mangelnde Mitarbeit vorgeworfen wurde.
    Und bitte informiert euch doch mal: Wer keine 3 Stunden erwerbsfähig ist hat einfach kein Recht auf Hartz IV! So hat das einfach keinen Zweck über sowas zu diskutieren, wenn du einfach keine Ahnung hast.

    OhneDiagnose, wenn du sich nicht richtig mitteilen kannst, dann kann dich auch Niemand verstehen. Du hast ja jetzt erst das Jobcenter erwähnt. Damit habe ich wohl keine Ahnung -
    Aber vielleicht habe ich Ahnung von was anderen 😉 du kannst das an meinen Fragen nur nicht erkennen.
    Wenn du meine Fragen nicht beantwortest, dann ist auch kein Dialog möglich.
    Das wäre aber für dich wichtig, weil dich die Büroangestellten (Geldgeber) als gesund einstufen, wenn du keine Diagnosen hast. Das ist dein Problem; also schau in dieser Richtung weiter. lg


  • Die Eingangsfrage:
    OhneDiagnose hat geschrieben:
    Was soll ich nur sagen bei dem Gutachter? Was erwartet mich da?

    Was dich erwartet: Ich gehe mal davon aus, dass man sich ein Bild davon machen will, in welchem Umfang und und auf welche Weise du eingeschränkt bist.
    Was du sagen sollst: Gesagt hast du hier ja schon viel; insbesondere hast du andere, die helfen wollten, gerügt.
    - Was man beim Gutachter sagen soll? Ich rate ganz schlicht: die Wahrheit.
Diese Diskussion wurde geschlossen.