Darf ich mit Merkzeichen B und H keine Führerschein machen?

Hallo und guten abend,
kann man mit diesen Merkzeichen G, B und H seinen Führerschein machen?
Wie sehen die Behörden diese?
Das H steht für Hilflosigkeit und B für Begleitperson oder Bezugsperson.
Wo kann man sich darüber informieren?
Danke mich für eure Ratschläge.
mfg

Antworten

  • Nabend Cet, ich denke es versteht sich von selber daß ein Hilfloser keinen Führerschein machen kann!
    Jetzt fragst du sicher warum, ich sags dir, weil er hilflos ist.
    Köln Allaf
    Mit der Frage fühle ich mich veralbert. 🥺
  • Hallo Allaf,
    zuerst danke für deine Beitrag, in der Öffentlichkeit bin ich als
    medikamentös eingestellter Epileptiker seit über 18 Monaten anfallsfrei
    und kann soeben viele meine alltäglichen Aufgaben wie Behördengänge
    oder Arztbesuche usw. selbständig erledigen.

    Derzeit besitze ich eine Handicap GdB 100 mit Merkzeichen G und B,
    bei dem B soll es nicht heißen, das man unbedingt eine Begleitperson
    dabei haben muss, diese bezieht sich eher für die kostenlose Mitnahme
    eines persones im verkehrsöffentlichen Nahverkehr.

    Bei der pychosoziale Epilepsieberatungsstelle habe ich mitbekommen,
    dass für Epileptiker dieses Merkzeichen H zusteht,
    weil auch Leute mit neurologischen Erkrankung also Anfallsleiden
    das bekommen können.

    Zur Merkzeichen H: Das heißt nicht, das ich auf Hilfe angewiesen bin,
    aber wenn es im Schwerbehindertengesetz so steht,
    dann ist ein Versuch auch wert einen Antrag zu stellen.
    Dieses H hat das Vorteil für Kfz-Steuerbefreiung
    sowie auch nebenher kostenlos die verkehrsöffentlichen Mittel zu benutzen.

    Ich höre auch immer wieder die mit GdB 100 und ganze Buchstabenreihen
    Führerschein besitzen und Auto fahren.

    Sorry für diese lange Text, ich hoffe du kannst es nachvollziehen was ich
    geschrieben habe.

    Für weitere Beiträge freue ich mich sehr und wünsche allen Forummitglieder
    einen schönen Wochenende.

    Mfg
  • Hallo "Cet3477";

    hinsichtlich des Users "Allaf" hast du die richtige Antwort gegeben und deine Bemerkung dazu sind weitgehend richtig.
    Es ist kein Hindernis mit einem GdB + Merkzeichen ein Führerschein zu haben, außer bei dem Merkzeichen "BI" (Blind).

    Sollte ein blinder Mensch jedoch aus früheren Jahren ein Führerschein haben und diesen nicht abgegeben haben, ist er dennoch Fahruntüchtig Lt. der Straßenverkehrsordnung (StVO) und darf kein Kfz führen. Für andere Kfz-Führer, die eine Behinderung haben und "sogar "Sondereinbauten" benötigen um ein Kfz zu führen, gilt unter anderem der "§ 23 der StVO (Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden) ".

    Nun hast du aber bereits dir selber eine Antwort, im letztem Statement von dir, gegeben. Ich denke, du hast dich selber kundig gemacht, das für Personen mit epileptische Anfälle in der Regel keinen Führerschein gibt.
    Wer epileptische Anfälle oder andere anfallsartige Bewusstseinsstörungen hat, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen eines Kfz, bis hin zur grundsätzlichen Teilnahme am Strassenverkehr, teilzunehmen.
    Das gilt natürlich auch für viele andere Nutzer von bewusstseinsveränderten Medikamenten (z.B. Schmerzmitteln).
    Wer ein Kraftfahrzeug führt, übernimmt eine Menge Verantwortung, sind doch große Konzentration und in Gefahrensituationen auch ein schnelles Reaktionsvermögen gefragt, um Sach- und Personenschäden zu vermeiden. Im Straßenverkehr ist jeder Autofahrer & andere Teilnehmer auf der Straßenfahrbahn extrem gefordert. Alle Menschen, die ein Medikament zu sich nehmen, sollten mal aufmerksam den Beipackzettel des Medikamentes lesen - dann würden sie, wenn sie Verantwortungsvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern wären, ihr Kfz stehen lassen.
    Bisher hat man keine Studie darüber gemacht, ob bei Unfällen (selbst bei Bagatellunfällen) ein bewusstseinsverändertes Medikament eingenommen wurde.
    Keiner gibt an, ob er z.B. ein Schmerzmittel am Morgen oder kurz vor der Fahrt eingenommen hat.
    Unkonzentriertheit beim Autofahren sieht der Verkehrsteilnehmer meist keinen Zusammenhang mit den vorher eingenommen Medikamenten.

    Neuro-Patienten sind grundsätzlich nicht Menschen die eine Epilepsie haben. Dein prinzipieller Vergleich, das neuro.Patienten gleich zu setzen sind mit Personen die eine Epilepsie haben ist daher grundlegend falsch.

    Gruß
    rollispeedy

    PS: Der Verein " www.epilepsie-selbsthilfegruppe-hamburg.de " gibt einen Flyer Führerscheinregelungen (pdf)" auch heraus[url=]
    Siehe Anhang
  • Hallo Rollispeedy,
    danke zuerst für deinen Beitrag, gilt das auch für Diabetiker die unter Zuckerschock leiden,
    hoher Bluthochdruck, sowie Herzkranke Leute usw. die kein Kraftfahrzeug führen dürfen.
    Danke für weitere antworten.

  • Hallo Cet3477,

    du kannst den Führerschein auch mit den Merkzeichen "H", "B" und "G" machen.
    "H" bekommt man auch als Rollstuhlnutzer mit bestimmten Einschränkungen und kann und darf trotzdem Auto fahren.

    Es kann sein, dass du "H" nicht anerkannt bekommst, wenn du lange völlig anfallsfrei bist.
    Mit Epilepsie bekommt man häufig "H"; aber nicht automatisch. Trotzdem: Versuch macht kluch.

    Es kann sein, dass du, wenn du den Führerschein machst, nachweisen musst, wie lange du schon anfallsfrei bist bzw. welche Form der Epilepsie du hast.
    Wenn man "nur" eine sicher diagnostizierte schlafgebundene Epilepsie hat, ist es im Prinzip kein Problem.
    Andersherum gesagt; bei dreimal wöchentlichen Grand-Mal-Anfällen wird man den Führerschein ebensowenig bekommen wie jemand, der das von dir zitierte Herzleiden mit Ohnmachten (!) hat.
    Es kommt auf die Sicherheit an.
    Zu "meiner" Zeit musste man nachweislich zwei Jahre anfallsfrei sein, um den Führerschein zu bekommen; heute ist es, meine ich, ein Jahr.

    Frag doch mal bei der Führerscheinstelle nach!
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