Gilt ein GdB von 40 ab Antragstellung oder ab Datum des Bescheides

Am 7.10.2016 habe ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und am 8.11.2017 den Bescheid über eine GdB von 40 erhalten. Diese ist gültig ab 8.11.2017. Hätte mir nicht eine Behinderung ab Antragstellung genehmigt werden müssen ?

Antworten

  • Hallo,

    das Amt bewertet die Gewährung eines Behindertenstatus ab dem Bewertungsdatum bzw. ab Erteilung eines Bescheides.

    Wenn ein zurückliegendes Datum des Schwerbehindertenstatus gewährt werden soll, müssen durch Befundberichte (med. Nachweise) nachgewiesen werden, wie hier in diesen Fall, das zu einem früheren Zeitpunkt die Beeinträchtigung bereits vorgelegen hat.
    Dieses ist aber gesondert zu beantragen.
    Regulär wird der Schwerbehindertenstatus zum Antragsdatum zuerkannt, wenn die Schwerbehinderung mit dem Datum der Antragsstellung, unter Berücksichtigung der 6 Monate-Frist, übereinstimmt. Siehe Bescheid.

    Früher war es mal so, dass wer einen Antrag gestellt hat, galt bis zum Bescheid vom Amt als Schwerbehindert. Dieses wurde aber von vielen Arbeitgebern & Arbeitnehmern ausgenutzt, um nach dem SGB IX früher in Rente gehen zu können. Dem hat man einen Riegel vorgeschoben, heute ist man erst als schwerbehinderter Mensch anerkannt, wenn ein Bescheid diesbezüglich ergangen ist und nicht ab Antragsstellung.

    Bekommt man am 31.12. eines Jahres den Status zuerkannt, gilt er rückwirkend bis zum 1.1. des gleichen Jahres beim Finanzamt für die Einkommenssteuer.

    Warum fragst du nach dem Anerkennungsdatum der Schwerbehinderung?

    Gruß
    rollispeedy

    ups... ein Fehler hab ich noch drin, bei einem GdB unter 50 ist es zeitlich unerheblich, ob man einen Behindertenstatus hat. Es gibt keine Vor- oder Nachteile einer früheren Zuerkennung eines GdB-Staus. Von der Einkommensteuer gilt das gleiche wie bereits oben erwähnt. Die Zuerkennung eines Schwerbehindertenstatus (GdB 50+) ist maßgeblich wichtig nur bei einer Rentenantragsstellung nach dem SGB IX.


  • Hallo,

    Du schreibst:
    Regulär wird der Schwerbehindertenstatus zum Antragsdatum zuerkannt, wenn die Schwerbehinderung mit dem Datum der Antragsstellung, unter Berücksichtigung der 6 Monate-Frist, übereinstimmt.

    heute ist man erst als schwerbehinderter Mensch anerkannt, wenn ein Bescheid diesbezüglich ergangen ist und nicht ab Antragsstellung.

    Darin ist für mich ein Widerspruch.

    Ich hatte seit 1.9.2009 aufgrund einer Krebserkrankung eine Schwerbehinderung von 60 und bin jetzt auf 40 zurückgestuft worden. Dagegen habe ich keinen Einspruch eingelegt, ist nicht ok, aber gut. Allerdings hatte ich in meinem Antrag um Anerkennung der Behinderung ab Antragstellung (7.10.2016, also vor mehr als einem Jahr) aus steuerlichen Gründen gebeten und hatte auch bei meiner Antragstellung entsprechende Arztberichte beigefügt.

    Wie kann ich jetzt vorgehen. Soll ich Einspruch einlegen ? Hat das Sinn ? Jedenfalls würde die Anerkennung ab 2016 für mich eine erhebliche steuerliche Vergünstigung ausmachen.

    Gruß Rosalia
  • Also, tut mir zwar leid was ich nun sage,

    Ich glaube nicht, das erst ein Bescheid nach mehr als 10 Monaten, nach Antragsstellung ergeht, ohne das vorher ein anderer Schriftwechsel statt gefunden hat!

    Gruß
    rollispeedy

    (PS: sollte ich dazu weitere Hilfen anbieten, bitte über PN)



  • Ja, es hat ein Schriftwechsel stattgefunden, was ich in diesem Zusammenhang nicht erwähnt hatte, da ich ihn für meine Frage nach der Gültigkeit für unwichtig hielt.

    Nach meinem Antrag vom 7.10.2016 erhielt ich am 11.4.2017 einen Bescheid über einen GdB von 30, gegen den ich nach Rücksprache mit meinem Arzt am 22.4.2017 Einspruch eingelegt habe unter nochmaliger Beifügung von zusätzlichen Arztberichten. Am 12.7.2017 bekam ich dann die Mitteilung über einen GdB von 40, was ich zähneknirschend akzeptiert habe. Und nun liegt der endgültige Bescheid vom 8.11.2017 vor.

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