Beantragung Merkzeichen

Hallo,

ich bin 33 Jahre alt und habe einen GdB von 70 unbefristet, u. a. aufgrund einer rechtsseitigen Hemiplegie nach einer Gehirnentzündung gleich nach meiner Geburt. Folge dieser Erkrankung ist u. a., dass mein rechtes Bein 1 cm kürzer und schwächer ist als das linke Bein und ich rechts einen Spitzfuß habe (der Spitzfuß wurde von der Behörde damals bei Erstbeantragung meines Schwerbehindertenausweises anerkannt). Dieser eine Zentimeter reicht schon aus, dass ich, wenn ich keine Schuhe bzw. keine Schuhe ohne Schuherhöhung rechts trage, ziemlich schnell beim Stehen und Gehen sehr starke Schmerzen in der linken Hüfte bekomme (weil ja das rechte Bein kürzer ist, schiebt sich sozusagen die Hüfte links weiter nach oben und es ist, als würde ich schräg stehen).

Wenn ich Steigungen hochlaufe (also z. B. steilere Straßen), kann ich nicht den ganzen rechten Fuß aufsetzen, sondern kann nur in der Spitzfußhaltung laufen. Versuche ich doch, den rechten Fuß ganz aufzusetzen, bin ich schier k. o., wenn ich endlich oben angekommen bin und hab ziemliche Schmerzen in der linken Hüfte und im rechten Bein. Da muss die Steigung nicht mal lang sein. Rentiert es sich, das Merkzeichen „G“ zu beantragen? Wenn ich Straßen ohne Steigung laufe und Schuhe mit einer Schuherhöhung rechts trage, geht es einigermaßen mit dem Laufen. Ich hab das „G“ 2011 zusammen mit der Erhöhung meines GdB (Erhöhung des GdB wegen Epilepsie) schon mal beantragt. Damals wurde das „G“ aber abgelehnt (der GdB wegen Epilepsie wurde erhöht). Allerdings hab ich damals keine sonderlich ausführliche Begründung für die Beantragung des Merkzeichens geschrieben und auch die Probleme beim Hochlaufen von Steigungen nicht erwähnt. Vielleicht kann hier jemand eine grobe Einschätzung abgeben.

Antworten

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  • Hallo,

    danke schon mal für deine Einschätzung. Reicht da dann der Hausarzt oder sollte ich auch zum Orthopäden gehen? Bei meinem Hausarzt bekomme ich halt viel schneller einen Termin und als Ansprechpartner bei meinem letzten Verschlimmerungsantrag hat er dem Landratsamt gereicht. Apropos: Sind tatsächlich bei euch allen die Versorgungsämter in Sachen Behinderung usw. zuständig? Bei mir ist es schon lange das Landratsamt.
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  • jenner hat geschrieben:Orthoäde wäre natürlich besser.

    Okay, dann schau ich mal, wann das mit einem Termin klappt, werde aber trotzdem auch mit meinem Hausarzt sprechen.

    jenner hat geschrieben:Die Ämter nennen sich in div. Bundesländer unterschiedlich.

    Ach so.
  • Schreib deine Beschwerden alles, bis ins Detail genau auf, das hilft. Was du so beschreibst, steht dir das G sehr wohl zu. Fachärzte sind immer besser, als Hausärzte und bis das Versorgungsamt die Berichte anfordert, hast du eh längst einen Termin bekommen!


  • Ich hab den Antrag für das Merkzeichen gestern abgeschickt und alles so genau wie möglich beschrieben. Ich hab alles mit meinem Hausarzt besprochen und das zuständige Landratsamt an ihn verwiesen. Das hat, als ich dieses Jahr im Mai die Erhöhung meines GdB wegen Harninkontinenz beantragt habe, auch gut geklappt. Dem Landratsamt haben wohl die Befunde meines Hausarztes gereicht, um meinen GdB zu erhöhen. Mein Hausarzt hat mir auch mitgeteilt, dass bislang jeder Patient, der zu ihm wegen Beantragung des Merkzeichens G gekommen ist, das G auch erhalten hat.

    Mal eine allgemeine Frage: Entscheiden die Sachbearbeiter eigentlich richtig viel bei den Anträgen mit oder entscheiden eigentlich nur die Ärzte/Gutachter der Ämter?
  • Tja, mein Antrag wurde nun abgelehnt. Und das, obwohl ich auch noch Epilepsie habe und man auch bei Epilepsie das Merkzeichen G erhalten kann. Evtl. fordere ich die Begründung der Ablehnung an, mehr aber wohl nicht. Ich hab keine Lust mehr, da noch großartig was zu machen.
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