Steuerersparnis für Handbike

Die Krankenkasse bezahlt mir trotz Rezept kein Handbike, Vorspannbike. Deshalb möchte ich den Eigenaufwand von 5500 € bei der Einkommensteuer absetzen. Das wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass die Krankenkasse die Notwendigkeit nicht anerkennt. Hat ein Widerspruch Sinn?

Antworten

  • Hallo,

    Es muss, wenn es steuerlich anerkannt werden soll, auf der Rechnung "Hilfsmittel nach ... " stehen.

    Hierzu wissen eigentlich die Sanitätshäuser, wie die Rechnung auszusehen hat.
    Hier im Forum gibt es auch eine Informationsseite zu "Hilfsmitteln und Sanitätshäuser"
    https://www.myhandicap.de/hilfsmittel-behinderung/hilfsmittelversorgung/sanitaetshaus/
    schau mal dort und die weiterführenden Links.

    Bei Privatkäufen ist der Zahlungsverkehr/-vorgang (Quittung) und zusätzlich eine med. Notwendigkeit nachzuweisen.

    Weiterhin ist das Rezept in Kopie als Nachweis notwendig. Das Rezept stellt die "medizinische Notwendigkeit" dar.
    Bei einer Beschaffung über ein Sanitätshaus mit Rezept, steht das in der Eigenanteilsrechnung bei, das die Rechnung einer med. Verordnung zugrunde lag.
    Außergewöhnliche Belastungen die von der Steuer abgesetzt werden, müssen vom Finanzamt als unmittelbare Krankheitskosten angesehen werden. Das sind Krankheitskosten, die für Heilung einer Krankheit oder die Linderung ihrer Folgen entstehen. Ausgaben für eine Krankheitsvorbeugung können in der Regel nicht abgesetzt werden.

    Ansonsten könnte jeder sein neues Fahrrad oder selbst den Kauf von Turnschuhen, Hometrainer (z.B. Ergometer), unabhängig einer Behinderung oder Erkrankung, von der Steuer absetzen. Hobby-, Freizeit- und Luxusartikel können nicht von der Steuer abgesetzt werden.

    Gruß
    rollispeedy

  • Einspruch lohnt sich. Hilfsmittel sind absatzfähig. Ggf. Auch über mehrere Jahre, wenn es teure teile sind.
    Du musst es bei der Steuer begründen. Ich habe regelmäßig Prothesenteile, auch gebrauchte, die ich über eBay USA kaufe, die ich absetze. Ich mach dann noch ein Foto Beschreibung und kleine Begründung dazu. Bisher kein Problem. Auch teile, zur behindertengerechten Anpassung am Fahrrad.

    Es gibt aber Urteile, dass die kk das vorspann-Handbike bezahlen muss, wenn es dadurch möglich ist, sich eigenständig zu versorgen (einkaufen gehen).
  • Jetzt habe ich mich selbst noch einmal im Internet schlau gemacht und folgende Aussagen gefunden:

    "Die medizinische Notwendigkeit Ihrer Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel müssen Sie durch Attest nachweisen. Das gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente...Bei einigen Heilmaßnahmen oder dem Kauf eines medizinischen Hilfsmittels reicht ein Attest des behandelnden Arztes allerdings nicht aus. Sie brauchen schon vorher ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 64 EStDV)."
    Quelle: http://www.finanztip.de/krankheitskosten/

    Da mir die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigert hat - mein Fall wurde vor dem Widerspruchsausschuss behandelt - sehe ich für den Erfolg eines Einspruch beim Finanzamt wenig Chancen (Anerkennung der Beschaffungskosten als außergewöhnliche Belastung).

    Gruß Ruth

  • Die Notwendigkeit für ein Hilfsmittel ist durch die Behinderung, bzw. den erforderlichen Ausgleich dazu begründet. Das Attest kann auch nachgereicht werden.
    Die kk zählt nur, wozu sie gesetzlich verpflichtet ist. Das hat nichts mit dem Finanzamt zu tun.
    Letztendlich kannst du ja machen, was du willst. Aber 5.000€ ist schon was. Es lohnt sich natürlich nur, wenn du überhaupt steuern bezahlst.
    Bei einem unteren Steuersatz von rund 20% ist das aber schon Geld.
  • ...ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.

    Ein Attest vom Orthopäden hätte ich, ein amtsärztliches Gutachten ... werde ich in dieser Sache wohl nicht mehr bekommen .

    Ich werde es trotzdem angehen ...

    Gruß
    Ruth
  • Ich weiß nicht, welche Behinderung du hast. Wenn du kein normales Fahrrad fahren kannst und das Handbeile deine Behinderung ausgleicht, reicht ein einfaches Rezept.
    Aber es ist und bleibt deine Sache.