Besonderheiten bei einer Abfindung / Aufhebungsvertrag bei einem Vater eines behinderten Kindes?

Meine Firma hat klare Mitarbeiterabbauziele verkündet, die soweit wie möglich ohne betriebsbedingte Kündigungen vollzogen werden sollen. Dazu gibt es auch eine Betriebsvereinbarung zwischen der Firma und dem Betriebsrat in dem die Details geregelt wurden. In dieser Vereinbarung gibt es auch einen Punkt bzgl. einer erhöhten Abfindung für spezifisch gelagerte Fälle z.B. Schwerbehinderung i.S. v. § 2 SGB IX (sofern diese mit erhöhten persönlichen Ausgaben verbunden ist).
Die Frage die sich für mich nun stellt ist ob dies in dem folgenden Fall nicht auch zutrifft:
Gesundheitlich angeschlagener Vater von zwei Kindern, eines mit einer geistlichen Behinderung (Grad der Behinderung 100% und Pflegegrad 3) und einer im Moment arbeitsunfähigen Frau (aufgrund der Belastung). Vater sieht keine Zukunft in der Firma, möchte nun die Familie unterstützen und ihm wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten. Stellt dieser Fall einen solchen spezifisch gelagerten Fall dar der eine erhöhte Abfindung rechtfertigt?

Antworten

  • Hallo,

    Kurz und Knapp : NEIN

    Ich Rätsel gerade nur, das der Text einmal in "Ich-Form" geschrieben ist und einmal in der dritten Person 🥺 🥺 🥺

    Gruß
    rollispeedy
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