Rente Schwerbehinderung

Ich habe ein GdB von 50 und kann 2021 abschlagsfrei in Rente gehen. Ich würde aber gerne ca. 2 Jahre länger arbeiten bis 66 Jahre.
Würde dann die folgende Regelung bei mir greifen. d.h. würde sich meine Rente für die zusätzlichen 2 Jahre um 12 % erhöhen?
Es gibt als Ausgleich für den späteren Rentenbeginn einen monatlichen Zuschlag von 0,5 Prozent pro hinausgeschobenem Monat.

Antworten

  • Hallo,

    zu deiner Frage eine kurze Antwort : NEIN !

    Die frühzeitigere Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist im SGB IX geregelt und bildet somit eine Sonderrente im Sozialstaat. Sie bezieht sich auf Menschen mit Behinderung, die nach ihrer Behinderung nicht länger Arbeiten können bzw. auf aufgrund des Sozialstaates nicht länger Arbeiten brauchen.

    Die Zuschläge pro Monat bezieht sich nur auf reguläre Altersrenten nach dem SGB VI. Somit ist die Rente nach dem SGB IX davon ausgenommen!

    Gruß
    rollispeedy

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