Wwas bedeutet grüne Farbe auf Schwerbehindertenausweis

Was bedeutet ein Schwerbehindertenausweis der nicht durch einen orangefarbenen Flächenaufdruck gekennzeichnet ist (Wortlaut auf dem Bescheid).
Welche Ansprüche oder Konsequenzen resultieren daraus?

Antworten

  • Hallo,
    der Schwerbehindertenausweis wird nach den Richtlinien der "Schwerbehindertenausweisverordnung" angefertigt.
    http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/

    Der Schwerbehindertenausweis hat die Grundfarbe grün und ist gültig für Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50.

    Für Menschen mit zusätzlicher besonderer Bewegungsbeeinträchtigung und Berechtigung auf die preisgünstige Nutzung von Bussen und Bahnen ist die Grundfarbe grün- orange.

    Auf der Vorderseite stehen die persönlichen Daten des Betreffenden und die ausstellende Behörde.
    Weiterhin können weitere grundlegende Zusatzinformationen als Merkzeichen im Ausweis mit eingetragen werden.
    In Deutschland gibt es die folgenden Merkzeichen:
    G, aG, B, RF, H, BI, GI, sowie T, 1.Kl, VB und EB

    Diese Abkürzungen stehen für:
    G = erhebliche Gehbehinderung
    aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
    B = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
    RF = Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunk – Beitragspflicht
    H = Hilflosigkeit
    Bl = Blindheit
    Gl = Gehörlosigkeit
    T = Teilnahmeberechtigung am SonderFahrDienst für Menschen mit Behinderung
    1 = Kl.- Berechtigung zur Nutzung der 1. Wagenklasse
    VB = Versorgungsberechtigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz
    EB = Entschädigungsberechtigung nach § 28 Bundesentschädigungsgesetz

    Gruß
    rollispeedy

  • Danke für die schnelle Antwort, eserschließt sich mir aber nicht ob diese Merkzeichen auch auf der Farbe Grün aufgeführt werden können.

    Mfg,
    Lutz
  • Hallo Marlies,Lutz,
    schau dir den Link an und deine Frage ist beantwortet!
    " § 1 Gestaltung des Ausweises "
    Hippy
  • hmm...

    Wenn der Behindertenausweis "nur" grün ist und nicht 2-farbig ist, besteht nicht die unten aufgeführten anerkannten Behinderungen und es besteht keine Freifahrtenregelung im Sinne des SchwbAwV.
    Andere Merkmale auf einen grünen Behindertenausweis sind auf der Rückseite weiterhin möglich.

    Auf der Vorderseite ist wenn nur das Merkzeichen "B", alle anderen Merkzeichen sind auf der Rückseite, in die vorgesehenen Feldern zu ersehen, sofern diese gewährt wurden. Weiterhin ist auch der Grad der Behinderung (GdB) "nur auf der Rückseite" zu ersehen. Der Grad der Behinderung wird im "Volksmund irrtümlich immer als "Prozente" bezeichnet" was jedoch grundlegend verkehrt ist! Prozente bekomme ich im Lebensmittelmarkt oder sonst wo.

    Wer einen grün-orangen Schwerbehindertenausweis bekommt, richtet sich nach Art der anerkannten Behinderung:
    Personen, die:
    • gehbehindert G
    • außergewöhnlich gehbehindert aG
    • hilflos H
    • gehörlos Gl
    • Versorgungsberechtigte VB, EB („Kriegsbeschädigte“ unter bestimmten Bedingungen sind)

    Dieser zweifarbige Flächenaufdruck berechtigt mit Beiblatt und gültiger Wertmarke zu Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr

    Liegen anerkannte Merkmale dieser Einschränkungen, wie oben beschrieben, nicht vor, ist der Schwerbehindertenausweis einfach grün gestaltet.

    Ich denke, alle weiteren Einzelheiten zu dem Schwerbehindertenausweis ist aus der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) zu erlesen.

    Es gibt auch einige Informationen zum Schwerbehindertenausweis auch hier im "MyHandycap-Forum"
    https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/schwerbehindertenausweis/merkzeichen/
    + weiterführende Links
    und auch in anderen Internetplattformen.
    z.B.
    http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Schwerbehindertenausweis-350.html
    https://www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

    Hoffe doch, das dieses ausführlich gewesen ist 🥺

    Gruß
    rollispeedy
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