Braucht man ein medizinisches Gutachten um ein Fahrzeug mit Handsteuerung bedienen zu dürfen?

Muss ich ein medizinisches Gutachten erstellen lassen wenn ich ein fertig umgebautes Fahrzeug kaufe.
Ich bin noch nicht sicher ob ich ein Auto umbauen lasse und die Kosten samt Gutachten bei der Rentenversicherung einreichen kann oder mir nach einem fertigem umgebauten Auto umschaue.

Antworten

  • Hallo,

    ob ein med. Gutachten zur Fahrtauglichkeit vorgelegt werden muss, liegt an der Führerscheinstelle bzw. in der Eigenverantwortung des Führerscheininhabers.
    Die Führerscheinstelle macht ggf. Auflagen zum Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr.
    Auch behandelnde Ärzte sind verpflichtet eine Mitteilung an die Führerscheinstelle zu geben, wenn eine Fahruntüchtigkeit, bei herkömmlich gebauten Fahrzeugen besteht und der Patient ein solches Fahrzeug verwendet.
    Ansonsten gilt, das was in der StVO steht.Sinngemäß steht in der StVO, man darf nur im fahrtüchtigem Zustand eine Fahrzeug führen. Dazu gehört auch, das ein Fahrzeug für den Fahrer geeignet bzw. angepasst ist.
    Zusätzlich zu beachtende Hilfsmittel zum Führen eines Kfz werden im Führerschein eingetragen.

    Das andere ist, damit ein Kostenträger, wie in diesen Fall die DRV, Kosten übernimmt z.B. über die Kraftfahrzeughilfe oder eine Kombination mit dem persönlichen Budget, ist vorher ein Antrag bei dem Kostenträger zu stellen und dieser muss erst bewilligt werden. Siehe dazu die Bestimmungen der Kfz-Kostenbeihilfe
    Kaufen und Rechnungen einreichen wird hier zu keiner Kostenübernahme bei einem Kostenträger automatisch führen.

    Gruß
    rollispeedy

    PS: ein Fahrzeug, welches für eine bestimmte Person nur umgebaut oder für das Führen im Straßenverkehr angepasst wurde und lt. der Zulassungesverordnung für Kfz nicht den regulären Zulassungsverordnungen entspricht, darf ein anderer Führerscheininhaber die zusätzlich verbauten Hilfsmittel in einem Fahrzeug nicht nutzen. Siehe dazu Benutzungsrichtlinien des Herstellers der Sondereinbauten oder die Informationshinweises der Kfz-Werkstatt die die Einbauten vorgenommen hat.

    Die Verwendung von eingebauten Kfz-Hilfsmitteln sind durch einen Sachverständigen (TU) ggf. zu überprüfen wenn es die Führerscheinstelle es verlangt (Fahreignungsprüfung durch einen Sachverständigen).
    Ansonsten besteht eventuell kein Kfz-Versicherungsschutz, wenn man dieses nicht beachtet - siehe dazu AGB des Versicherung.
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