Was steht mir monetär vom JobCenter mit 50% Behinderung zu? MEB habe ich beantragt

Liebe Menschen der MyHandicap Community,
aufgrund einer vorangegangenen Krebserkrankung habe ich den Schwerbehinderten Status von 50%. Beim JC habe ich beriets MB beantragt. Seit über einem Jahr werden Fehler in der Berechnung meiner Bewilligungen gemacht, gegen die ich immer Widerspruch eingelegt habe.
Laut letztem Bescheid und / bzw. Antwort Widerspruch steht mir ab dem Jahr 2018 keine Anrechnung für das Heizen und die Warmwasseraufbereitung zu. (meine Warmwasseraufbereitung, sowie Heizung laufen über eine Gastherme)
Da stimmt was nicht, denn anteilig habe ich, denke ich ein Recht auf einen Zuschuss. Strom & Gas im Monat je 19,00 €, also 38 € zusammen. Laut JC sind im monatlichen Bedarf knapp 30,00 € dafür abgedeckt.
Bis Dezember diesen Jahres wurde mir der volle Betrag (Gastherme) von 19,00 € bewilligt.
In sogenannten Hartz IV Rechnern wird mir ausserdem angezeigt, dass ich monetär ev. noch zu wenig bekomme.
Ich weiss allerdings nicht, ob das in meinem Fall seine Richtigkeit hat. Weiss darüber jemand von Ihnen bescheid?
Über Adressen von Sozial Beratungstellen, (speziell für Menschen mit Behinderung / Berlin Nähe Mitte) bin ich sehr dankbar.
Mit besten Grüßen, Frau S., Berlin

Antworten

  • Hallo Evodie,
    erst einmal, deine Behinderung hat nicht direkt mit deinem Problem zu tun ausser einem pauschalen Mehrbedarf!
    Wenn ich dich richtig verstehe werden Heizung der Wohnung und Warmwasser durch eine Gastherme erzeugt?.
    Dafür einen monatl. Abschlag von 19,-€ scheint mir sehr niedrig angesetzt so daß ich glaube es geht nur um die Warmwasseraufbereitung.
    Wäre es also eine externe Warmwasseraufbereitung gibt es dafür eine Pauschale bzw wird nach Gaszähler abgerechnet.
    Die Stromkosten sind im HartzIV satz enthalten, da gibt es nichts extra. Sei denn das warme Wasser würde mit z.B. Durchlauferhitzer erzeugt, dann gäbe es eine Strompauschale dafür.
    Gruß Hippy
    der das alles nicht ganz versteht
  • Hippy hat geschrieben:
    Hallo Evodie,
    erst einmal, deine Behinderung hat nicht direkt mit deinem Problem zu tun ausser einem pauschalen Mehrbedarf!
    Wenn ich dich richtig verstehe werden Heizung der Wohnung und Warmwasser durch eine Gastherme erzeugt?.
    Dafür einen monatl. Abschlag von 19,-€ scheint mir sehr niedrig angesetzt so daß ich glaube es geht nur um die Warmwasseraufbereitung.
    Wäre es also eine externe Warmwasseraufbereitung gibt es dafür eine Pauschale bzw wird nach Gaszähler abgerechnet.
    Die Stromkosten sind im HartzIV satz enthalten, da gibt es nichts extra. Sei denn das warme Wasser würde mit z.B. Durchlauferhitzer erzeugt, dann gäbe es eine Strompauschale dafür.
    Gruß Hippy
    der das alles nicht ganz versteht


    ahoi hippy
    danke für deine antwort- ja, mein warmwasser wird durch eine gastherme aufbereitet- heizen tu ich auch mit gas- mit insgesamt 3 heizkörpern in küche, wohnzimmer, schlafzimmer- sorry, das habe ich nicht gut verständlich beschreiben- dafür bezahle ich insgesamt monatlich 19,00 €- tatsächlich heize ich nicht sehr viel-
    im widerspruchsverfahren steht, dass in der regelleistung bereits ein anteil (unklar, wieviel dieser beträgt) von 30,24 € für strom, wohnen und für wohnungsinstandhaltung ! enthalten ist und somit alles abgedeckt sei- hmm- zusammen beträgt der strom und gasverbrauch bei mir aber tatsächlich 38,00 €-
    meiner meinung nach müsste ich dann abzüglich der wohninstandhaltungskosten den rest dazu bekommen-

    wie siehst du das?
    danke für deine mühe-
    besten gruß von evodie
    na, ich denke, ich mach mal sicherheitshalber nen termin in einer fachspezifischen bertatungsstelle am montag 😀
    wenn ich genaues darüber erfahren habe, werde ich das hier reinschreiben-

  • Danke für deine Rückmeldung.
    Wie bereits gesagt, der übliche Haushaltsstrom ist bereits im Hartz IV Satz enthalten, da obliegt es jedem möglichst sparsam mit dem Stromverbrauch (Sparlampen etc.) umzugehen um mit den Anteil aus dem Regelsatz auszukommen. 31,40€ waren das 2016.
    Die 19,-€ für Heizung und Warmwasser (gehören zu Unterkunftskosten) muß das Amt übernehmen und am Jahresende wenn die Gasabrechung kommt ggf. den Fehlbetrag, Guthaben wird dir allerdings abgezogen.
    Ich Frage mich mit welcher Begründung die jetzt plötzlich gestrichen wurden.
    Ich hoffe du hast bereits widersprochen, beachte die Frist.
    Gruß Hippy

    Hier die Zusammensetzung des Regelsatz 2016:
    http://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/Ruediger-Boeker-Aufteilung-Regel-Bedarf-2011-2016.pdf
  • Hippy hat geschrieben:
    Danke für deine Rückmeldung.
    Wie bereits gesagt, der übliche Haushaltsstrom ist bereits im Hartz IV Satz enthalten, da obliegt es jedem möglichst sparsam mit dem Stromverbrauch (Sparlampen etc.) umzugehen um mit den Anteil aus dem Regelsatz auszukommen. 31,40€ waren das 2016.
    Die 19,-€ für Heizung und Warmwasser (gehören zu Unterkunftskosten) muß das Amt übernehmen und am Jahresende wenn die Gasabrechung kommt ggf. den Fehlbetrag, Guthaben wird dir allerdings abgezogen.
    Ich Frage mich mit welcher Begründung die jetzt plötzlich gestrichen wurden.
    Ich hoffe du hast bereits widersprochen, beachte die Frist.
    Gruß Hippy

    Hier die Zusammensetzung des Regelsatz 2016:
    http://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/Ruediger-Boeker-Aufteilung-Regel-Bedarf-2011-2016.pdf


    ahoi hippy-
    danke für deine antwort-ich habe das bisher auch so gesehen, dass mir die 19,00 € angerechnet werden müssen-
    und war verunsichert nach dem letzten JC schreiben-
    habe ich meinen widerspruch aufrecht erhalten und überprüfung durch jurist draufgeschrieben-
    ok- ich sehe jetzt klarer nach deiner antwort und schaue mir den thome link an-
    mir ist bewußt, dass ich guthaben aus der gasabrechnung zurück an das JC führen muss-
    also danke nochmal und schön, dass es so kompetente menschen wie dich hier im forum gibt-
    besten gruß evodie
Diese Diskussion wurde geschlossen.