Arbeitsunfall und Wiedereingliederung

Hallo an alle und einen schönen sonnigen Tag,

Und zwar hätte ich eine Frage...wahrscheinlich sogar mehrere.
Hierbei handelt es sich um meinen Ehemann. Er hatte im April diesen Jahres einen schweren Arbeitsunfall.
Nach Krankenhausaufenthalt und Reha befindet er sich gerade in der Wiedereingliederung.

Er ist hochmotiviert und möcht wieder so arbeiten wie vorher...aber dabei stößt er doch an seine Grenzen.

Jetzt ergibt sich die Frage: wenn es nicht mehr so geht, bekommt er dann Prozente oder wie müssen wir weiter vorgehen.

Schon mal ???? vielen Dank

Antworten

  • Hallo,

    eine "Eingliederungsmaßnahme ins Erwerbsleben" wird regulär von einem Arbeitsmediziner begleitet.

    Sollten sich in der Eingliederungsmaßnahme schon langfristige Beeinträchtigungen im Erwerbsleben ersichtlich werden, sollte man mit dem Arbeitsmediziner reden.
    Sind die Einschränkungen auch im Alltag länger als 6 Monate weiterhin gegeben, sollte man auch mit dem Hausarzt und/oder mit dem Facharzt über einen berechtigten Antrag auf ein GdB reden.

    Jedoch sind alle medizinischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei einen GdB-Antrag anzugeben, die für eine Bewertung, aus der Sicht des Antragsstellers, zugrunde gelegt werden sollen.
    Der Antrag ist vom Antragssteller zu stellen, den kann kein Angehöriger ohne Vollmacht machen.
    Sollten zu einen GdB-Antrag weitere Fragen bestehen, kann man auch bei den Versorgungsämter eine Beratung bekommen.
    Sozialverbände wie der Sozialverband Deutschland oder der Sozialverband VdK bieten ebenso eine Beratung dazu an.
    Sollte der Betrieb, in den dein Mann arbeitet, auch eine Mitarbeitervertretung haben, stehen diese auch als Ansprechpartner
    einem zur Seite ebenso auch Gewerkschaften.

    Gruß
    rollispeedy

    PS: ich habe vergessen... wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung nach einem Arbeitsunfall weiterhin langfristig besteht, besteht auch die Möglichkeit ein "MdE" bei der Berufsgenossenschaft zu beantragen.
    (MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit, GdB Grad der Behinderung, eine Behinderung wird in "Grad bewertet und nicht in %(Prozent) !)
    GdB und MdE werden von zwei verschiedenen Institutionen vergeben. Ein MdE ist nicht immer gleich ein GdB. Der GdB kann höher bewertet werden als ein MdE. Der GdB ist aber immer im geringsten Fall gleich dem MdE.
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  • Möchte gerne was positives schreiben leider hat mich die Realität was anderes gelehrt. In der Schweiz gibt es unendlich viele Beratungsstellen , ich wurde nie be sondern nur ver raten !
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