Alter Job

Hallo Leute,
vor meinem Unfall war ich Kraftfahrerin, jetzt habe ich die Chance da wieder rein zukommen. Meine frage ist, da ich auch Unfallrente bekomme, behalte ich die im vollen Umfang oder kann es passieren das die dann eingestellt oder gekürzt wird?
Da ich rechte Knie-Ex bin und daher eine Prothese trage, kann ich auch nicht mehr die volle arbeit eines Kraftfahrers zu erledigen, lediglich nur fahren und rangieren ist noch möglich, das be- und entladen, was ich früher gemacht habe, schaffe ich nicht mehr.
Wäre super wenn ich Antworten bekommen könnte.

Eure Truckerlady

Antworten

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  • Es hängt von der gewährten Rentenart und der Berechnung der Gesamtrente ab.

    Die Rente kann unterteilt sein:
    Erstens, auf den Verlust von körpereigenen Gliedern bei einem BG Fall (vergleichbar mit dem Wort Entschädigungsrente) entstehen BG-Rentenansprüche und
    zweitens wegen einer Verminderung der Erwerbsfähigkeit "Rente wegen Erwerbsminderung" (Arbeitsmarktorientierter Leistungsfall) .

    Es hängt nun davon ab, was im Rentenbescheid steht.
    Wenn du wieder arbeiten gehen solltest, wird ein Arbeitseinkommen auf den zweiten Fall der Rente angerechnet.
    Der erste Abschnitt der BG-Rente bleibt unverändert, nach dem Entschädigungsrecht, bestehen.

    Daher kann es auch zur Minderung der BG-Rente führen wenn man wieder Arbeiten geht und über die Hinzuverdienstgrenze liegt.

    Gruß
    rollispeedy


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