Mein Sohn ( Aspergerautist ) mit Pflegegrad 3 beginnt eine Ausbildung .Pflegeleistungen weiterhin ??

Wird ihm bei Eintritt in die Berufstätigkeit ( Ausbildung ) die Pflegestufe weiterhin gewährt ? Er bezieht Pflegegeld .

Antworten

  • Hallo,

    was hat Pflegeleistung mit einer Ausbildung zu tun???
    Ändert sich denn die Voraussetzungen eines Pflegegrades durch eine Ausbildung?

    Ich schätze mal "NEIN" - da die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind.

    Gruß
    rollispeedy

    PS: Ich verstehe diese Art von Fragen nicht. Wenn ich tägliche Pflegeleistungen benötige, in Höhe eines Pflegegrades, dann sind diese doch weiterhin bestehend, wenn ich eine Arbeit oder eine Ausbildung nachgehe. 🥺 🥺 🥺
    Das ist bereits die 2. Frage, die Äpfel mit Birnen vergleicht. 😳
  • 😳 Hallo , niemand vergleicht hier Äpfel mit Birnen !! War eine ganz normale Frage .Hatte mir erhofft eine rechtliche Auskunft zu bekommen ,...,,von ich schätze mal ..,, ist niemanden gedient . Da die Träger ,Krankenkassen , Ämter usw .ständig versuchen irgendwelche Gelder etc zu streichen , Aber danke dafür .. 😢
  • Hallo Ina,
    es geht nichts über eine ausführliche Fragestellung mit möglichst allen Fakten. Dann kannst du auch Hilfestellung erwarten, ein dahin geworfener Satz wo man raten muß hilft nicht.
    Übrigens dürfen wir keine Rechtsberatung geben sondern nur Denkanstöße und Verweise auf Bestimmungen etc.
    Wie war das doch, möglichst wenig investieren (Text) aber viel rausholen (Infos). 🥺
    Gruß Hippy
  • Ina1960 hat geschrieben:
    😳 Hallo , niemand vergleicht hier Äpfel mit Birnen !! War eine ganz normale Frage .Hatte mir erhofft eine rechtliche Auskunft zu bekommen ,...,,von ich schätze mal ..,, ist niemanden gedient . Da die Träger ,Krankenkassen , Ämter usw .ständig versuchen irgendwelche Gelder etc zu streichen , Aber danke dafür .. 😢


    Kostenträger versuchen nicht Gelder zu streichen, es geht um "berechtigten Bezug von sozialen Leistungen".
    Sozialgelder, finanzielle Hilfen von Ämtern und Gelder von körperschaftlichen Institutionen (z.B. Krankenkassen) werden aus Steuermittel oder Beiträgen der Versicherten gezahlt.
    Wie Leistungsansprüche zu gewähren sind, wird in Gesetzen und Verordnungen für die jeweiligen Institutionen festgelegt.
    Durch Missbrauch werden die verschiedenen Richtlinien immer differenzierter beschrieben um nicht gewollte Auslegungen zu vermeiden. Es geht nicht darum bewilligte Leistungen zu streichen!

    Jedoch zu deiner Threadfrage, hier sind grundsätzlich zwei verschiedene Dinge beschrieben.
    Das eine ist die Fähigkeit des Arbeitens und das andere ist die gesundheitliche Unterstützung und die Bewältigung des täglichem Leben und die dafür gewährten finanziellen Mittel. Also zwei grundlegend verschiedene Dinge.

    Gruß
    rollispeedy
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