Pflegegradablehnung, weil ich 6 Stunden am Tag noch arbeiten muss
Hallo
ich hatte vor einigen Tagen die Begutachtung des MDKs bei mir im Hause und die Dame sagte mir, dass wenn ich arbeitslos bin - ich einen Anspruch auf Pflegeleistungen habe. Aber da ich ja arbeiten gehe, steht mir nichts zu.
Ich habe 80 Grad der Behinderung und bin auf die Hilfe von meinem Mann angewiesen. Nur weil mir noch 2 Jahre fehlen bis zur Rente muss ich mich arbeitssuchend melden?
ich hatte vor einigen Tagen die Begutachtung des MDKs bei mir im Hause und die Dame sagte mir, dass wenn ich arbeitslos bin - ich einen Anspruch auf Pflegeleistungen habe. Aber da ich ja arbeiten gehe, steht mir nichts zu.
Ich habe 80 Grad der Behinderung und bin auf die Hilfe von meinem Mann angewiesen. Nur weil mir noch 2 Jahre fehlen bis zur Rente muss ich mich arbeitssuchend melden?
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Antworten
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Hallo,
Arbeitslosigkeit hat nichts mit Pflegeleistungen zu tun, bei Arbeitslosigkeit bekommt man Arbeitslosengeld oder Hartz IV, beides nur auf Antrag.
Da du noch arbeitsfähig zu sein scheinst bist du auch nicht pflegebedürftig, hast somit keinen Anspruch auf Pflegeleistungen.
Der GdB zieht auch nicht automatisch eine Pflegebedürftigkeit nach sich.
Bei welchen Dingen muß dein Mann dir denn helfen?
Gruß Hippy
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Hippy hat geschrieben:
Hallo,
Arbeitslosigkeit hat nichts mit Pflegeleistungen zu tun, bei Arbeitslosigkeit bekommt man Arbeitslosengeld oder Hartz IV, beides nur auf Antrag.
Da du noch arbeitsfähig zu sein scheinst bist du auch nicht pflegebedürftig, hast somit keinen Anspruch auf Pflegeleistungen.
Der GdB zieht auch nicht automatisch eine Pflegebedürftigkeit nach sich.
Bei welchen Dingen muß dein Mann dir denn helfen?
Gruß Hippy
Das ist "inhaltlich komplett falsch!!
Es ist ebenso falsch, wenn man arbeitsfähig ist, dass kein Anspruch auf Pflegeleistung bestehen kann.
Wir reden von drei bis vier verschiedenen Sozialgesetzbüchern und ihren Leistungsvoraussetzungen zum Bezug von Leistungen!
Ansonsten müsste mir jemand mal erklären, wie zum Beispiel "Arbeits-Assistenzen" in den diversen Arbeitsbereichen und Inklusionsbereichen (z.B. Blindenförderung, Assistenz bei Schul- und /oder Hochschulbesuchen, Förderungsmaßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben usw.) der Behinderung möglich sind. In allen diesen Fällen besteht auch oftmals eine Pflegestufe bzw. Pflegegrad.
Also kann das nicht der Grund einer Ablehnung einer Pflegestufe/Pflegegrad sein und als solches in einem Ablehnungsbescheid eines Kostenträgers stehen.
Hier sind grundverschiedene Voraussetzungen der Bewertung von Sozialleistungen gegeben.
Grundsätzlich ist ein Pflegegrad nicht von der Arbeitsfähigkeit abhängig.
Hier ist die Frage eher zu stellen, was steht im Ablehnungsbescheid wirklich drin!
Gruß
rollispeedy 🥺
PS:
z.B. Ich kann einen Pflegegrad haben, weil ich Unterstützung im täglichen Leben brauche - dennoch kann ich als Richter arbeiten. Also bin ich Arbeitsfähig und kann dennoch einen Pflegegrad haben!
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Nach dem was der Fragesteller geschrieben hat konnte es keine andere Antwort geben.
An Spekulationen beteilige ich mich nicht!
Der Ablehnungsgrund wurde genannt.
Man beachte auch " du scheinst"!
Hippy
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