Behindertenwerkstatt - rechtlicher Status des Arbeitnehmers- Erbschaft-

Meine Bekannte arbeitet nach einem operativ entfernten Hirntumor in einer Behindertenwerkstatt. Nunmehr ist der Erbfall eingetretten, ein Vermächtnis spricht ihr den halben Wert des elterlichen nichtbewohnten Hauses in Geld zu. Schätzwert ca. 300.000 Euro. Nach dem Bundesteilhabegesetz beträgt die Vermögensfreigrenze (seit April 2017) 30.000 Euro. Meine Bekannte ist 55 Jahre alt. Was bedeutet das nun für Sie ? Welches Verhalten ist empfehlenswert ? Kann der Staat ihr das zustehende Geld in irgendeiner Form entziehen ? Aufhören zu arbeiten ist auch keine Lösung, da sie sich ja Rentenanwartschaftsrechte erworben hat und im Alter auch eine Rente erhalten will.
Jede Information ist herzlich willkommen. Vorab vielen Dank.

Antworten

  • Hallo,
    wenn kein Behindertentestament besteht, fällt was über den Freibetrag liegt, der Betrag der bisher an Sozialleistung gezahlt wurde an den Staat.
    Gruß Hippy
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