Jobcenter verlangt Umzug obwohl die Wohnung genehmigt wurde. Geht das so einfach?

Das Jobcenter verlangt Umzug in eine andere Wohnung obwohl diese seinerzeit genehmigt wurde. Es hat sich nichts in meinen persönlichen Verhältnissen geändert. Plötzlich ist die Miete zu hoch. Die Miethöhe hat sich nicht verändert, nur der Sachbearbeiter am Jobcenter hat gewechselt. Der verlangt jetzt den Umzug. Kann man den die Differenz zum "angemessenen Wohnraum" durch Eigenzahlung ausgleicdhen und wohnen bleiben?

Antworten

  • Hallo,

    zum Wechsel der bisherigen Wohnung muss ein "Bescheid" ergehen, der den vergangenen Bescheid aufhebt.

    Sollten mündliche Äußerungen eines Sachbearbeiters hier den Tatbestand eines Wohnwechsels vollzogen werden sein, dann den Sachbearbeiter darauf hinweisen, das diese bitte per Bescheid zu äußern.
    Dagegen kann auch per Widerspruch, aufgrund des vorliegenden Bescheide, erhoben werden.

    Grundsätzlich ist natürlich ein Ausgleich von Mietzins aus eigenen Mitteln möglich. Für die Berechnung des Zuschusses aus öffentlichen Geldern stellt dieses aber eine Komplikation dar - Warum muss etwas bezuschusst werden, wenn eine günstigere Variante möglich ist, die ein Antragssteller nutzen könnte? Hier sind örtliche Mietpreisspiegel zu beachten als Vergleich und Begründung des Widerspruches (ggf. auch der Mehrbedarf an Wohnfläche wegen einer anerkannten Behinderung oder Pflegebedarfs sind Widerspruchsbegründungen).

    Gruß
    rollispeedy
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