größeres auto wegen der Behinderung

Ich hab da mal ne Frage, ich befinde mich gerade in einem Verfahren nach KFZ HilfeVO.
Kann die zuständige Prüfstelle feststellen, das ich auf Grund der Behinderung ein größeres Fahrzeug (Caddy, T6....) benötige und wäre die dann eine Form der Behinderungsbedingten Ausstattung des KFZ, welche der Kostenträger voll übernehmen müsste?

Antworten

  • Hallo,
    ja das kann sie wenn du entsprechende Angaben gemacht hast warum. Gut begründet muß das schon werden.
    Hippy
  • danke für die antwort

    UND DAS WEI?T DU WOHER???
  • "wenn du entsprechende Angaben gemacht hast warum"

    Erkennst du die Logik oder magst du mich veralbern?
    Hippy
  • Hallo,

    eine "Prüfstelle" stellt eine Eignung eines Kfz aus oder gibt Empfehlungen für Ergänzungen zu einem Kfz.
    Sie gibt aber nicht vor, welche Modelle (Caddy, Bus oder Van usw.) vor ( ...wir sind ja nicht bei "Wünsch Dir Was")

    Es gibt z.B. Rollifahrer die mit einem Volkswagen Model Polo zurecht kommen, da sie sich umsetzen können und den Rolli in sitzender Haltung vom Fahrersitz auseinander nehmen und die Einzelteile über den Fahrer im Innenraum des Polos (Stauraum: Beifahrersitz und Rücksitzbank) verstauen. Es kommt immer darauf an, in wie weit wirklich etwas notwendig ist.

    Es liegt an den Antragssteller, wie und wofür er den Antrag stellt. Der Leistungsträger entscheidet ob der Antrag weiterhin gerechtfertigt ist und gibt eventuell weitere Produkte oder Produktinformationen vor (Beschaffung aus Lagerbestände oder von Vertragshändler /Kooperationspartnern).

    Gruß
    rollispeedy
Diese Diskussion wurde geschlossen.