GDB 50 g, Leerfahrten zur Arbeit rückwirkend steuerlich geltend machen

Ich Habe seit 2015 einen GDB von 50 g und habe erst jetzt erfahren, dass ich sog. Leerfahrten zur Arbeit steuerlich gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO geltend machen kann. Das Finanzamt lehnt eine Neuberechnung des Bescheides ab mit der Begründung, dass dieser bestandskräftig ist. Was kann ich tun? Vielen Dank

Antworten

  • Um welches Finanzamt handelt es sich denn???

    Gruß
    rollispeedy
  • Guten Morgen,

    es handelt es sich um das Finanzamt Syke. Die Leerfahrten für 2016 wurden anerkannt.
    Selbst die Mitarbeiter des Finanzamtes wussten nichts von den sog. Leerfahrten - ich musste erst den Gesetzestext zitieren - dann wurde gesagt , ich hätte wissen müssen, dass die Leerfahrten berücksichtigt werden. Als ich den GDB 50g -Bescheid bekam, war lediglich ein Hinweis auf die KFZ-Steuern und Parkerleichterungen angefügt. Es geht um eine Summe von ca. 500 €.

    Ich hoffe, hier einen Tipp zu bekommen.
    Vielen Dank und einen schönen Tag