GDB 50 g, Leerfahrten zur Arbeit rückwirkend steuerlich geltend machen
Ich Habe seit 2015 einen GDB von 50 g und habe erst jetzt erfahren, dass ich sog. Leerfahrten zur Arbeit steuerlich gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO geltend machen kann. Das Finanzamt lehnt eine Neuberechnung des Bescheides ab mit der Begründung, dass dieser bestandskräftig ist. Was kann ich tun? Vielen Dank
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Antworten
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Um welches Finanzamt handelt es sich denn???
Gruß
rollispeedy
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Guten Morgen,
es handelt es sich um das Finanzamt Syke. Die Leerfahrten für 2016 wurden anerkannt.
Selbst die Mitarbeiter des Finanzamtes wussten nichts von den sog. Leerfahrten - ich musste erst den Gesetzestext zitieren - dann wurde gesagt , ich hätte wissen müssen, dass die Leerfahrten berücksichtigt werden. Als ich den GDB 50g -Bescheid bekam, war lediglich ein Hinweis auf die KFZ-Steuern und Parkerleichterungen angefügt. Es geht um eine Summe von ca. 500 €.
Ich hoffe, hier einen Tipp zu bekommen.
Vielen Dank und einen schönen Tag
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