Kurz vor BG Rente

Hallo , schön das es so Forum gibt .
Ich habe vor halben Jahr einen Arbeits Unfall erlitten und habe meine 4 Langfinger Rechts verloren . BG Klinikum , Reha , Verletzten Geld jetzt Übergangsgeld wegen Umschulung da ich mein Mechaniker Job nicht mehr machen kann . BG Artzt Gutachter 40 % MdE , jetzt muss ich noch zum Psychologischen Gutachten !!

Die Frage ist mal angenommen der Gutachter stellt 10 % Psychologischen Minderung dar wegen Trauma , chronische Schmerzen leichte Depression ......ect . Kann man die 10% und die 40 addieren um auf 50% zu kommen ??

Weil ich die 50% oder mehr Behinderung haben will damit ich im Job auf einen festen Sattel sitzen möchte !

Und wie sollte ich mich beim Psychologen Verhalten ??

Kann mir da einer mit Rat und Tat behilflich sein ?

Antworten

  • 😕


    Kann den keiner helfen ?
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  • AAAAAlsooooo......

    Eine Addierung der Einzelbewertungen einer Behinderung findet grundsätzlich bei der Bewertung eines MdE, GdB oder GdS nicht statt.
    Auch die Bewertung kann unterschiedlich sein, da sie aus zwei verschiedenen Betrachtungsweisen gesehen wird.
    Der MdE kann niedriger sein als der GdB, jedoch ist der GdB immer mindestens so hoch wie der MdE.
    Der GdB ist nicht gleichzusetzen mit dem MdE aber jedoch im mindester Form der Anrechnung andersherum.

    Der MdE wird seitens der Berufsgenossenschaften bzw. DGUV zuerkannt und sagt die "Minderung der Erwerbsfähigkeit" in der Ausübung eines Berufes aus.
    Der GdS = Grad der Schädigungsfolgen im Sinne des § 30 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes
    Der GdB = Grad der Behinderung
    (das mal zur Erklärung der Abkürzungen)

    Die Bewertungen von Diagnosen und/oder Befundberichten werden von Sachbearbeitern der jeweiligen Institutionen getroffen, die auch medizinisch geschult sind. Kommt es aber zu Unklarheiten, wird ein Antrag in die interne medizinische Abteilung gegeben (Ärztegremium), dieser gibt eine Stellungsnahme ab - wie eine gesundheitliche Einschränkung sich auswirkt. Bei weiteren Unklarheiten wird der Antragsteller zu einem "Vertrauensarzt", zwecks Begutachtung, einbestellt.
    Das Gutachten des Vertrauensarzt geht wieder an die ausstellende Behörde oder Amt und der Vorgang wird wiederholt.

    Der MdE wird im Grunde nach der Diagnostik erstellt und nach den Beeinträchtigung im Beruf.
    Der GdB nach den tatsächlichen Beeinträchtigungen im Altag und das ggf unabhängig der Diagnose. Daher ist es wichtig, die Altagsprobleme im GdB-Antrag kurz darzulegen - das ggf auf einem Blankopapier mit dem Verweis auf die im Antrag zu beantwortende Fragestellung bzw. Nummer (dabei bitte keine Romane schreiben, nur kurze pregnante Sätze/Erläuterungen).

    Ansonsten... kann ich dem User "jenner" nur beipflichten.

    Gruß
    rollispeedy 🥺
  • 😃

    Danke für die Info , ich werde weiter berichten wie es weiter geht mit mir .
    Der Termin ist schon bekannt . Dauert eben halt
  • So ich hab das mit der Untersuchung hinter mir ,

    Laut Gutachten im Krankenhaus werde ich
    40% Physisch
    und 20% Psychisch bekommen

    Und was heist das jetzt kann ich diese nicht zusammen addieren

    So wie ich das mitbekommen habe soll die Vollrente 2/3 des Jahresgehaltes betragen muss denn jetzt das einzeln betrachtet werden ? 40% vom Jahresgehalt und 20% vom Jahresgehalt ?
  • Neptuhn hat geschrieben:
    So ich hab das mit der Untersuchung hinter mir ,

    Laut Gutachten im Krankenhaus werde ich
    40 % Physisch
    und 20 % Psychisch bekommen

    Und was heißt das jetzt kann ich diese nicht zusammen addieren

    So wie ich das mitbekommen habe soll die Vollrente 2/3 des Jahresgehaltes betragen muss denn jetzt das einzeln betrachtet werden ? 40 % vom Jahresgehalt und 20 % vom Jahresgehalt ?


    ...hmm... mathematisch ist das ein wenig falsch formuliert!

    Eine Vollrente ist 1/1 , es müsste bei Dir heißen "Rente zu 2/3 des Jahresgehaltes" 🥺 🥺 🥺
    BG-Renten werden auf jede für sich erworbenen "Einzel-MdE" gezahlt, sind mehrere MdEs vorhanden, hat dieses nicht mit dem Gesamt MdE zu tun.
    Zum anderen wird auch nicht der MdE/GdB/GdS in Prozent angegeben, sondern in "Grad".

    Inwieweit eine BG-Rente gewährt wird, ...in welcher Weise eine BG-Rente gewährt wird, hängt vom Bescheid ab.
    Die MdE Bewertung ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der GdB/GdS Bewertung!!!

    "Normale Renten" durch die gesetzlichen Rentenversicherungen sind unabhängig einer GdB/MdE/GdS Bewertung.
    Hier wird die Leistungsfähigkeit nur gesehen, ob jemand seine Arbeit in einer bestimmten Zeit verrichten kann oder nicht.
    Werden Teilrenten gewährt, werden diese ebenso durch eine "Bruchzahlberechnung errechnet (z. B. 1/3, 2/3, 1/2 usw.).

    Gruß
    rollispeedy
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  • Gemeint ist die Verletztenrente
    Die BGHW zahlt im Fall eines Arbeitsunfall oder einer Beruferkrankung eine Rente, wenn die Erwerbsfähigkeit durch den Versicherungsfall länger als ein halbes Jahr um mindestens 20 % gemindert ist.

    Bei einer Minderung Erwerbsfähigkeit (MdE) von 100 % wird eine Vollrente in Höhe von zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes gezahlt. Bei einer MdE von wenigstens 20% wird der Teil der Vollrente als Teilrente gezahlt, der dem Grad der Minderung entspricht. Beträgt die MdE weniger als 20%, wird Rente nur gezahlt, wenn weitere Arbeitsunfälle mit einer Erwerbsminderung vorhanden sind und diese zusammen wenigstens 20% erreichen.


    BEISPIEL :
    Jahresarbeitsverdienst (JAV) des Verletzten: 33.950,25 €

    Da der JAV der verletzten Person unter dem von der BGHW festgelegten
    Höchstbetrag und über dem gesetzlichen Mindestverdienst liegt, wird bei der Rentenberechnung vom JAV der verletzten Person ausgegangen.

    Die Vollrente beträgt 2/3 des JAV: 22.633,50 €

    Bei einer MdE von 20%, z.B. wegen Verlustes eines Daumens, beträgt die dafür gezahlte Teilrente 20% der Vollrente.

    Dies sind pro Jahr: 4.526,70 €

    Bzw. pro Monat 377,23 €



    In meinem Fall : Mde 40% Physisch das hab ich bekommen da ich keine 4 Finger mehr habe
    Und was passiert mit den Mde 20 % Psychologischen Schaden wo wird diese angerechnet

    Laut beitrag vom Rolli und Gesetzt darf es ja nicht Addiert werden !

    Ich versteh nur Bahnhof !
  • HMMM.... 🥺

    BG - Renten werden vorwiegend "nur" auf anerkannte Berufserkrankungen oder Verletzungen, die während eines ausgeübten Berufes geschehen sind, gezahlt. Psychische Erkrankungen werden nur in den seltensten Fällen als Arbeitsunfall angesehen.

    Bei psychische Erkrankungen, die infolge einer Ausübung des Berufes jemand bekommen hat, ist der DGUV (BG) nachzuweisen, dass eine psychische Störung aufgrund dessen nur vorhanden ist.
    Sprich, man muss Gutachter finden, die einem belegen können, dass man ohne einen Arbeitsunfall keine psychische Störungen bekommen hätte und nicht von Geburt an eine Veranlagung für psychische Störung gehabt hat.

    Dass eine psychische Störung aufgrund des Unfalles ausgelöst wurde, ist nicht grundsätzlich ein Bestandteil von BG-Leistungen.
    Der Lokführer, der aufgrund eines Suizidvorfalles, während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit, eine psychische Erkrankung bekommen hat, dem wird meist eine "berufliche Erkrankung" zuerkannt.

    Bei anderen psychischen Erkrankungen, ist es meist sehr schwierig nachzuweisen, dass man keine psychische Störung bekommen hätte, wenn kein beruflicher Unfall geschehen wäre.
    Es werden also nur tatsächliche Unfälle durch die BG abgegolten. Indirekte Erkrankungen sind schwer nachweisbar, ob diese mit dem beruflichen Unfall wirklich zu tun haben.

    Bei Erkrankungsbildern wie zum Beispiel Depression, Panikstörung oder Burn-Out, mitunter an sich eine umstrittene Diagnose, ist die Ursache-Wirkungs-Beziehung nicht mehr sooo einfach, da hier sogenannte Erbe-Umwelt-Interaktion zu berücksichtigen sind.
    Das bedeutet, dass Menschen mit bestimmten Genotypen durch widrige Umwelteinflüsse ein erhöhtes Krankheitsrisiko haben, Menschen mit anderen Genotypen jedoch bei denselben widrigen Umwelteinflüssen möglicherweise sogar an den Widrigkeiten wachsen. 🥺

    Auch ist in solchen Störungsbildern nicht abschließend geklärt, ob ggf. die Umwelt tatsächlich kausal verantwortlich war (sprich; der Chef und sein Mobbing "waren Schuld") oder ob sie nur exzerpiert oder beschleunigt, was so oder so passiert wäre (sprich; ohne den Chef wäre man auch depressiv geworden, allerdings erst 3 Monate später).
    Für diese Folgeerkrankungen einer "angeblichen Berufskrankheit" ist die DGUV (BG) nicht direkt haftbar zu machen, da die BG nur Renten auf klar definierte Berufserkrankungen gewährt.

    Ich hoffe mal, dass ich ein bisschen Licht ins Verständnis der BG-Ansichten & Bewertung (rechtliche Verantwortung nach dem SGB VII) bringen konnte.

    Dein BG Bescheid müsste also klar die psychische Erkrankung als BG Unfall ausweisen, der MdE alleine ist keine Aussage darüber, dass die psychische Erkrankung als eine direkte Berufskrankheit, die aus dem beruflichen Leben erst entstanden ist, anerkannt wurde.

    Gruß
    rollispeedy 🥺
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